„Die neue Technische Regel schließt die Lücke zwischen bestehenden Bauwerksanforderungen und unvollständig definierten Leistungen von Bauprodukten. Damit leistet die Regel einen wichtigen Beitrag für sicheres Bauen“, so Dr. Jacob. „Wir sind der Meinung, dass die Technische Regel genau in die Schnittstelle zwischen nationalem Bauordnungsrecht und europäischem Recht passt. Vorwürfe, das neue Regelwerk verstoße gegen Europarecht, sind für uns nicht nachvollziehbar, weil damit die nationalen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit von Bauwerken ignoriert werden.“ Für das sichere Bauen seien klare Bestimmungen, welche Eigenschaften europäische normierte Bauprodukte in bestimmten Verwendungssituationen haben müssen, essenziell und unverzichtbar.
Um die praktische Umsetzung der gegenwärtigen Regelwerkssituation kurzfristig zu erleichtern, befürworten BAUINDUSTRIE und DBV ausdrücklich die Beauftragung und Zugänglichmachung von Gutachten des DIBt durch Hersteller von Instandsetzungsprodukten, weil mit diesen Gutachten der Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen bei Verwendung CE-gekennzeichneter Instandsetzungsprodukte erbracht werden kann.
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