- „Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“: Hochschulrektorenkonferenz (HRK) legt zehn Forderungen an Bund und Länder vor
- Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt insbesondere die HRK-Forderungen nach einer BAföG-Reform und nach Bund-Länder-Investitionen in Studierendenwohnheime
- DSW-Präsident Rolf-Dieter Postlep: „Sehr erfreulich, dass die Hochschulen die Relevanz der sozialen Infrastruktur betonen“
- Postlep: „HRK-Forderungen zum BAföG und studentischem Wohnen so gut wie deckungsgleich mit unseren eigenen“
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke begrüßt die heute Donnerstag, 18. März 2021, von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vorgelegten Forderungen an Bund und Länder ganz ausdrücklich. Besonders erfreut ist das Deutsche Studentenwerk über die beiden HRK-Forderungen, das BAföG zu reformieren und dass Bund und Länder gemeinsam in Studierendenwohnheime investieren müssten.
DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep kommentiert die zehn Forderungen, die die HRK unter dem Titel „Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“ veröffentlicht hat:
„Es ist sehr erfreulich, dass die Hochschulrektorenkonferenz mit diesem Papier das Hochschulstudium insgesamt in den Blick nimmt, sowohl die digitalen als auch die analogen bzw. praktischen Rahmenbedingungen für Studierende. Wir als Deutsches Studentenwerk unterstützen die von HRK formulierten Forderungen an Bund und Länder ausdrücklich.
Besonders freut uns, dass die HRK beim BAföG den gleichen Reform- und Anpassungsbedarf sieht, wie wir ihn seit langem gegenüber der Bundesregierung formulieren: Auch die HRK fordert eine Öffnung des BAföG für Teilzeitstudierende, auch die HRK plädiert für eine Verlängerung der Förderhöchstdauer über die Regelstudienzeit hinaus, und für einen Notfallmechanismus in Krisenlagen. Diese gewichtige Unterstützung durch die Hochschulen verleiht unserer Forderung nach einer echten BAföG-Reform noch mehr Nachdruck.
In die Klage der HRK über den ‚unzureichenden Ausbaugrad der studentischen Infrastruktur‘ am Beispiel der mangelnden Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum können wir als Deutsches Studentenwerk absolut einstimmen!
Das ist in der Tat ein strukturelles Defizit, auf das wir seit vielen Jahren hinweisen, und deshalb fordern wir gemeinsam mit allen Studenten- und Studierendenwerken einen gemeinsamen Bund-Länder-Hochschul-Sozialpakt fordern, zum Ausbau und zum Erhalt der Wohnheim-Kapazitäten der Studierendenwerke. Wir können die HRK-Forderung, dass Bund und Länder in einem ‚übergreifenden Konzept‘ mit Investitionen den Wohnheim-Bestand erhöhen müssen, nur unterstreichen!“
HRK-Entschließung „Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“: Punkt 4 BAföG, Punkt 5 Wohnheime:
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