Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat die Ausschreibung einer UKW-Übertragungskapazität für die terrestrische Verbreitung eines privaten 24-stündigen nichtkommerziellen Hörfunkprogramms in Ham-burg beschlossen. Dabei handelt es sich um die bislang von der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V. für die Verbreitung des nichtkommerziellen Hörfunkprogramms „Freies Sender Kombinat: FSK“ genutzte Frequenz 93,0 MHz. Die Frequenzzuweisung, die erstmals mit Bescheid der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) im November 1997 ausgesprochen wurde, endet am 31. Dezember 2022. Da die Zuweisung bereits mehrfach verlängert wurde, ist die Übertragungskapazität nach § 26 Abs. 3 Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) neu auszuschreiben.
Die Übertragungskapazität wird ausschließlich für eine Nutzung durch nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter ausgeschrieben.
Anträge auf Zuweisung können bis zum 4. Juni 2021, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden. Die Ausschreibung und die dazugehörige Anlage können unter www.ma-hsh.de heruntergeladen werden.
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