„Verbote hebeln wichtige und wegweisende Länderaktivitäten aus, wie beispielsweise in Niedersachsen oder in Baden-Württemberg“, kommentiert ZVG-Präsident Jürgen Mertz den vorgelegten Entwurf. Notwendig seien regionale und standortangepasste Regelungen.
Gerade für den Anbau von Obst und Gemüse bedarf es der Möglichkeit, boden- und kulturschonend Unkrautbekämpfungs- und gezielte Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen zu können. Der ZVG lehnt die Ausweitung von Verboten insbesondere in FFH-Gebieten daher entschieden ab.
Der ZVG betont die Notwendigkeit, vorrangig den Integrierten Pflanzenschutz weiter zu entwickeln. Dazu bedarf es eines begleitenden umfassenden Förderprogramms sowie Unterstützung der Praxis.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in die Verbändeanhörung gegeben. Kommende Woche soll das Bundeskabinett über die Änderungen auch im Zusammenhang mit dem Insektenschutzgesetz beschließen.
Grundlage ist das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung. Mit der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sollen sowohl Maßnahmen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz als auch die Glyphosat-Minderungsstrategie umgesetzt werden.
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