Um eine Vergleichbarkeit der Wettbewerbsergebnisse zu erzielen, ist eine qualifizierte Auslobung unerlässlich“, skizziert Steffan Robel, bdla-Fachsprecher Wettbewerbswesen das Vorgehen. Hierzu ist unter anderem eine sorgfältige Abstimmung hinsichtlich der Planungsziele und -vorgaben sowie die Bereitstellung entsprechender der Unterlagen erforderlich.
Auch spielt das Preisgericht im ganzen Wettbewerbsverfahren eine wesentliche beratende Rolle. So sollte die Preisgerichtsvorbesprechung dazu genutzt werden, um die Auslobung zu verbessern, sei es um auf Widersprüchlichkeiten oder Unklarheiten hinzuweisen oder den angemessen Leistungsumfang zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Preisrichtervorbesprechung Vorlauf vor dem Kolloquium benötigt, um die Änderungen noch einpflegen zu können. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung sollten die Empfehlungen des Preisgerichts ernst genommen und Fachpreisrichter in die anschließenden Vergabeverfahren einbezogen werden. Denn nur so ist auch eine Fachmeinung noch vertreten.
Zu guter Letzt sollte der enorme Aufwand, der Wettbewerbe für Büros bedeutet, sich in einem angemessenen Preisgeld niederschlagen.
Der bdla appelliert an Auslober, bearbeitende Büros und Jurymitglieder, sich für faire Wettbewerbsverfahren einzusetzen. Insbesondere auch im Rahmen der Vorbereitung der Verfahren ist das Fachwissen von Landschaftsarchitekten einzubinden. Über den Arbeitskreis Wettbewerbswesen des bdla werden die Sichtweise und Empfehlungen des Verbandes in die Gremien der Architektenkammern und in die fachliche Diskussion eingespeist.
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