Unterschätztes Potenzial: Unter die De-minimis-Förderung fällt auch die Frachtenbörse

Maßnahmen, die der Straßengüterverkehr zur Förderung von Sicherheit und Umwelt ergreift, werden seit dem Jahr 2009 vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gefördert. Was sich nach wenig anhört – De-minimis könnte man mit Bagatellhilfe übersetzen – trägt zur Entlastung deutscher Unternehmer mit mautpflichten Fahrzeugen über 7,5 Tonnen bei.

„Im Coronajahr 2020 haben noch mehr Logistikunternehmen und Speditionen diese Förderungen beantragt“, bestätigt Memo Torfilli, Geschäftsführer der Flussthal Gruppe mit Sitz in Düsseldorf, die sich auf die De-Minimis-Förderung für den Straßengüterverkehr spezialisiert hat. Was weniger bekannt ist: Aus dem Fördertopf werden auch Frachtvermittlungen mit bis zu 80 Prozent gefördert. Hintergrund ist auch hier der ökologische Gesichtspunkt, da auf diese Weise teure Leerfahrten vermieden werden. Ab 12 Euro monatlich pro LKW können Unternehmer individuelle Transportausschreibungen für Rückladungen, Teil- oder Komplettladungen in dem Unternehmensnetzwerk aufgeben.

Aber auch bei der bekannten De-minimis-Förderung lohnt es sich, die rund 250 Maßnahmen im Blick zu haben, die förderfähig sind. So fallen z. B. Fahrerkomfortsitze, Dach- oder Standklimaanlagen, Navigationssysteme, Telematikverträge, aber auch Folien, Zurrgurte, Sicherheitsschuhe, Arbeitsjacken und Diebstahlschutz darunter. Auch lärm- und geräuscharme sowie optimierte Reifen gehören zu den Anschaffungen, die vom BAG mitfinanziert werden. Pro LKW und Jahr können 2.000 Euro beantragt werden. Das BAG bezuschusst auch hier bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal 33.000 Euro können große Unternehmen auf diese Weise erhalten. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Die Flussthal Gruppe berät ihre Kunden, hält für sie die Fristen ein, berät und wickelt die Anträge beim BAG ab. Dafür werden 12 Euro monatlich pro LKW fällig, aber nur für den Fall, dass die Fördermittel bewilligt werden. Im letzten Jahr wurden 100 Prozent aller gestellten Kunden-Anträge genehmigt und die gewünschten Mittel ausgezahlt. Ob man die Mittel selber abruft oder einen Dienstleister damit beauftragt, ist zweitrangig. „Wichtig ist, die De-minimis-Fördermittel frühzeitig abzurufen, denn die Förderanträge werden nur so lange bearbeitet, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind“, rät Torfilli. 

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