Die Geschäftsführung des UKGM bedankt sich für diese Initiative und die fundierte Darstellung der herausfordernden Situation der Universitätskliniken in der Bewältigung der Pandemie sowie die wertschätzende Unterstützung in Bezug auf die Forderungen der Universitätskliniken nach einem besseren finanziellen Ausgleich der damit verbundenen wirtschaftlichen Sonderbelastungen.
„Wir hoffen, dieser überparteiliche Konsens führt dazu, dass sich auch Herr Bundesminister Spahn diesem Vorschlag zur finanziellen Absicherung unseres und anderer vergleichbarer Häuser anschließt“, so Dr. Weiß.
Die neun Forderungen der Länderminister für Wissenschaft und Kunst:
- Die aktuell gültigen Ausgleichspauschalen sollten bis mindestens Ende März 2021 verlängert werden.
- Die aktuelle Staffelung der Ausgleichspauschalen sollte angepasst werden, sodass alle Universitätskliniken und Maximalversorger eine Pauschale i. H. v. 760 € erhalten.
- Die 7-Tages-Inzidenz von über 70 je 100 000 Einwohner des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt als ein Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen sollte für Universitätskliniken und Maximalversorger gestrichen werden. Diese Kliniken übernehmen Patientinnen und Patienten mit besonders schweren COVID-19-Verläufen aus der Region und sogar anderen Nachbarländern, sodass die Kopplung an den lokalen Inzidenzwert für sie nicht adäquat ist.
- Universitätskliniken und Maximalversorger sollten bei Abrechnung von Fällen mit COVID-19-Versorgung einen Zuschlag für jeden Belegungstag erhalten, um die erhöhten Aufwendungen und die entgangenen Einnahmen auszugleichen. Insbesondere diese Kliniken verzeichnen durch das veränderte Behandlungsspektrum hohe Erlösausfälle.
- Zur Kompensation coronabedingter Erlösrückgänge wurde mit dem Krankenhauszukunftsgesetz eine Regelung innerhalb des § 21 KHG aufgenommen. Eine entsprechende Regelung für Erlösrückgänge im Jahr 2021 sollte bereits jetzt gesetzlich verankert werden, um allen Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben. Hierbei sollten nicht nur das (teil-)stationäre Leistungsgeschehen berücksichtigt werden, sondern explizit auch der ambulante Bereich, welcher insbesondere an den Universitätskliniken einen wesentlichen Anteil an den Erlösen aus der Krankenversorgung einnimmt.
- Ausgangsgrundlage für das Budget 2021 sollte die Budgetvereinbarung 2019 zzgl. Veränderungswert sein.
- Zusätzlich muss ein Anspruch auf einen nachträglichen krankenhausindividuellen Ausgleich für krisenbedingte Mehrkosten, die nicht durch das Budget 2021 abgegolten sind, gesetzlich verankert werden.
- Der Pflegeentgeltwert in Höhe von 185 € sollte als Liquiditätsstütze beibehalten werden.
- Das 5-Tage-Zahlungsziel der Krankenkassen für die Begleichung von Krankenhausrechnungen sollte dauerhaft beibehalten werden.
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) mit seinen 86 Kliniken und Instituten an den beiden Standorten Gießen und Marburg ist das drittgrößte Universitätsklinikum Deutschlands. Seit Februar 2006 trägt die RHÖN-KLINIKUM AG zu 95 Prozent die Verantwortung als Betreiber dieses ersten privatisierten Universitätsklinikums in der bundesdeutschen Geschichte und hat seitdem über 680 Millionen Euro an Eigenmitteln dort investiert. Die 10.900 Beschäftigten versorgen jährlich rund um die Uhr über 96.000 stationäre und 401.000 ambulante, sprich insgesamt 497.000 Patienten. In Gießen und Marburg stehen 2.330 Betten und 57 Operationssäle für modernste Diagnostik und umfassende Therapie und Behandlung auf internationalem Niveau zur Verfügung. Mehr zu uns finden Sie im Internet unter www.ukgm.de und www.ukgm.info
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