Bisher müssen nur Kliniken, die zur „Kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) gehören und mehr als 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr behandeln, entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Die Grundlage dafür bildet der § 8a des Gesetzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ab Januar 2022 betrifft die Pflicht zur IT-Security und Sicherung der Patientendaten aber auch kleinere Kliniken. „Krankenhäuser sollten schnellstmöglich angemessene IT-Security-Maßnahmen treffen, denn die gesetzte Frist bis zum 1. Januar 2022 ist knapp“, sagt Jens Linstädt, Product Compliance Manager Healthcare der TÜV SÜD Management Service GmbH.
Webinar-Inhalt
Das Webinar erläutert die Gesetzesgrundlagen und Fördermöglichkeiten für Kliniken. Kliniken müssen laut Gesetz die getroffenen IT-Sicherheitsmaßnahmen spätestens alle zwei Jahre auf Aktualität überprüfen. Eine externe Kontrolle ist zwar für Nicht-KRITIS-Krankenhäuser nicht obligatorisch, kann aber im Schadensfall Haftungsrisiken minimieren. Daher werden auch Prüfung und Einbettung in ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 (ISMS) im Webinar erläutert.
Termin und Anmeldung
Das kostenlose, deutschsprachige Webinar „IT-Sicherheit im Krankenhaus nach § 75c SGB V und § 8a BSIG“ findet am Donnerstag, 15. April 2021 von 13:00 bis 14:00 Uhr statt. Weitere Informationen und die Anmeldung sind verfügbar unter www.tuvsud.com/ghw-it-sicherheit.
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