Die Arbeitskammer fordert mindestens die Umsetzung der im Betriebsrätestärkungsgesetz aufgeführten Regelungen. Dazu gehören die Stärkung des Schutzes von Initiatoren von Betriebsratswahlen, mehr Mitbestimmung bei mobilem Arbeiten sowie bei Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI). „Außerdem braucht es ein echtes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und erleichterte Hinzuziehung von externen Sachverständigen“, so Caspar. „Vor allem im wachsenden Dienstleistungsbereich, brauchen wir endlich eine stärkere Mitbestimmung. Das lohnt sich nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Arbeitgeber.“
Wie Betriebsräte positiv die Zukunft ihres Unternehmens mitgestalten, zeigt sich in der saarländischen Industrie, wo Betriebsräte und zuständige Gewerkschaften um die Sicherung der Standorte für die nächsten Jahre kämpfen und über zukunftsträchtige Produkte verhandeln. Dabei wurden bereits einige Erfolge erzielt, die ohne den Einsatz der Mitbestimmungsakteure so wohl nicht möglich gewesen wären.
Eine stärkere Einbindung der Mitbestimmungsakteure in wirtschaftliche und strategische Fragen ist deshalb ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Gestaltung der ökologischen und digitalen Transformation. „Die politischen Entscheidungsträger sind gefragt, alle Instrumente zur Stärkung der Mitbestimmung zu nutzen“, so Caspar abschließend.
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