Die Behörde hatte der Deutsche Wohnen SE vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur Ermöglichung einer regelmäßigen Löschung nicht (mehr) benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umgesetzt zu haben.
Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war.
Gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin kann die Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Kammergericht einlegen.
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa. Der operative Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Bewirtschaftung des eigenen Wohnimmobilienbestandes in dynamischen Metropolregionen und Ballungszentren Deutschlands. Die Deutsche Wohnen sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung und Pflicht, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren zu erhalten und neu zu entwickeln. Der Bestand umfasste zum 30. September 2020 insgesamt rund 165.700 Einheiten, davon 162.700 Wohneinheiten und 3.000 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im DAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX Europe 600, GPR 250 und DAX 50 ESG geführt.
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