„Immer mehr Redaktionen in Medienhäusern sehen sich mit Hasspostings im Netz konfrontiert. Hate Speech nur zu löschen, kann nicht die Lösung sein. Um effektiv gegenzusteuern, braucht es eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung. Mit Hilfe des Projekts ,Justiz und Medien – konsequent gegen Hass‘ ist das seit bald eineinhalb Jahren in Bayern möglich. Medienunternehmen können unkompliziert Anzeige wegen strafbarer Inhalte stellen“, erklärt Schneider den Ansatz der Initiative.
Eine Initiative, die wirkt. Weit über 100 Medienunternehmen im Freistaat beteiligen sich bereits. In rund 85 Prozent der Fälle (bis dato knapp 190 Prüfbitten) konnten Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Aufklärungsquote liegt derzeit bei über 90 Prozent.
Wie die Verfolgung in der Praxis funktioniert und welche Maßnahmen die bayerische Justiz darüber hinaus zur Bekämpfung von Hate Speech ergriffen hat, wird Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb im Rahmen der Online-Reihe am 3. März erläutern. Maria Monninger, Referentin im Bereich Medienkompetenz und Jugendschutz der BLM, beschäftigt sich in ihrem Vortrag mit der Problematik von Verschwörungsmythen und gibt aus Sicht des Jugendmedienschutzes einen Einblick in die Aufsicht und Präventionsarbeit der BLM. Das gesamte Programm der Veranstaltung finden Sie hier.
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