Familienorganisationen im Bund und in den Ländern drängen auf Beschluss zum Rechtsanspruch für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Arbeitsgemeinschaften der Familienorganisationen im Bund und in den Ländern rufen in einem gemeinsamen offenen Brief zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf. Sie fordern die Bundes- und Landesregierungen dringend auf, die zurzeit stattfindenden Verhandlungen über einen solchen Rechtsanspruch zeitnah erfolgreich abzuschließen und den Rechtsanspruch in dieser Legislaturperiode des Bundes zu verabschieden.

Die Familienorganisationen sehen die Einführung des Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch die stockenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern stark gefährdet. Sollten die durch Partikularinteressen von Landesregierungen oder einem mangelnden Entgegenkommen der Bundesregierung bei der Finanzierung der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung scheitern, würde die Chance vertan werden, diesen notwendigen Baustein der Betreuung flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Die Verbände betonen, dass die Familien kein Verständnis dafür hätten, wenn sich Bundesregierung und die Landesregierungen nun nicht über die im Koalitionsvertrag beschlossene Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einigen könnten.

Zugleich weist der Brief auf die Bedeutung des Rechtsanspruchs für mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder aus Familien mit unterschiedlichen Bildungsressourcen und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin. Daher fordern die Verbände Bundes- und Landesregierungen zum sofortigen Handeln auf: „Bringen Sie ihre Verhandlungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit hoher Qualität für Kinder im Grundschulalter unverzüglich zu einem erfolgreichen Abschluss. Gestalten Sie dabei den Anspruch dauerhaft mit inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die eine hohe Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungs-Qualität gewährleisten.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.
Einemstr. 14
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 2902825-70
Telefax: +49 (30) 2902825-89
http://www.ag-familie.de

Ansprechpartner:
Sven Iversen
PR/GF
Telefon: +49 (30) 21962-743
E-Mail: info@ag-familie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel