Die Feststellungsquote – also das Verhältnis von überprüften Fahrgästen zu den festgestellten Personen ohne gültigen Fahrausweis – betrug 2,56 % (Vorjahr: 1,80 %). Die ÜSTRA überprüfte im vergangenen Jahr rund 1,54 Millionen Fahrgäste (Vorjahr: 3,26 Millionen).
Die Zahlen sind allerdings nur sehr bedingt mit den Vorjahren vergleichbar, da die Fahrausweisprüfer wegen der Corona-Pandemie neben der Kontrolle von Fahrausweisen weitere Aufgaben übernehmen mussten. So desinfizierten sie beispielsweise an Haltestellen und in den Fahrzeugen Kontaktflächen wie Fahrkartenautomaten-Bildschirme oder Notrufsäulen. Seit der Einführung der Maskenpflicht im ÖPNV kontrollieren sie auch, ob diese eingehalten wird.
Durch ihre Fahrausweisprüfungen nahm die ÜSTRA im letzten Jahr 1,13 € Millionen Euro an sogenanntem erhöhtem Beförderungsentgelt ein.
Gegen 5.022 der Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis hatten, stellte die ÜSTRA – neben dem erhöhten Beförderungsentgelt – in 2020 zusätzlich einen Strafantrag (Vorjahr: 7.495). Dieses geschieht bei Wiederholungstätern und im Fall von gefälschten oder manipulierten Fahrscheinen.
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