Ein historischer Sieg – für das Klima!

Der 3. Februar 2021 könnte als wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Klimakrise in die Geschichte eingehen. Heute verkündete das Pariser Verwaltungsgericht sein wegweisendes Urteil gegen den französischen Staat: Er habe nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen, um die Klimaschutzziele Frankreichs zu erreichen. Geklagt hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter Oxfam Frankreich. 2,34 Millionen Menschen hatten diese Klage über eine Petition unterstützt – die größte in der Geschichte des Landes. Oxfams Klimaexperte Jan Kowalzig begrüßt das Urteil und geht davon aus, dass es den Druck auch auf andere Regierungen erhöht, in der Klimakrise nun schneller zu handeln. Er kommentiert:

„Jedes Zögern und Zaudern beim Klimaschutz in Ländern wie Frankreich oder Deutschland trägt zur Zerstörung der Lebensgrundlagen der Menschen bei – vor allem in den Ländern des Globalen Südens. Mit diesem Urteil haben die Richter der französischen Regierung gehörig die Leviten gelesen! In einem zweiten Schritt könnten sie nun verschärfte Maßnahmen zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase anordnen. Das Urteil ist auch ein Signal an andere Staaten, deren Regierungen sich bislang in Fensterreden zum Pariser Abkommen bekennen, den konkreten Klimaschutz aber immer wieder verwässern, verschieben oder verhunzen – zulasten der Menschen im Globalen Süden, wo die Klimakrise Armut, Hunger und Ungleichheit weiter verschärft."

Hintergrund: Die Organisationen Oxfam Frankreich, Notre Affaire à Tous, die Nicolas-Hulot-Stiftung und Greenpeace Frankreich hatten den französischen Staat Ende 2018 verklagt, nachdem damals auch von offizieller Seite bestätigt worden war, dass die bestehenden Klimaschutzziele wohl nicht erreicht würden. Mit dem heutigen Urteil erklärt das Pariser Verwaltungsgericht diesen Umstand zu einem Rechtsverstoß. Dem Gericht zufolge sollen die klagenden Organisationen und die französische Regierung nun versuchen, eine Einigung über zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu erzielen. Gelingt das nicht, kann stattdessen das Gericht solche Maßnahmen anordnen. Auch gegen Deutschland sind Klagen wegen des mangelhaften Klimaschutzes anhängig, darunter Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Bundesverfassungsgericht.

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