Effizienter und systemdienlicher Multi-Use-Betrieb von Speichern mit aktueller Regelung im EEG nicht möglich

Die Energiespeicherindustrie erwartet den Bericht zur Evaluierung der Anwendbarkeit des § 61l EEG, der den Mischbetrieb von Speichern zur Vermeidung von Doppelbelastungen regeln soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist gesetzlich verpflichtet, diesen Bericht bis zum 31. Dezember 2020 vorzulegen. Eine rechtliche Klarstellung der Anwendungsbedingungen für Mischbetriebe von Speichern kann sich positiv auf die Entwicklung von Energiespeichern auswirken. Vor diesem Hintergrund bedauert die Energiespeicherindustrie, dass der Bericht der BNetzA bis heute aussteht.

Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES: „Wir brauchen dringend den Bericht, um die Stromspeicher endlich effizient und systemdienlich im Multi-Use betreiben zu dürfen. Die derzeitige gesetzliche Regelung zum Mischbetrieb ist schon technisch nicht umzusetzen und läuft damit ins Leere. Damit können Speicher auch nicht ihre sinnvollen Systemdienstleistungen anbieten. Sie werden weiterhin mit doppelten Steuern und Abgaben bestraft. Diese Erfahrungen hätten wir auch gern der Bundesnetzagentur für ihren Bericht zugeliefert, doch wurde die Branche bisher nicht eingebunden.“

Zum Ende des Jahres 2020 wurde das EEG novelliert und aktuell wird der EnWG-Gesetzesentwurf debattiert. In diesem Zusammenhang müsste auch die Anpassung des § 61l EEG eine besondere Rolle spielen, da § 61l EEG den Mischbetrieb von Stromspeichern regeln soll. § 61l EEG ordnet entsprechend den Betrieb von Stromspeichern ein. Dies betrifft Stromspeicher, die nicht allein als Netzspeicher oder allein zur Eigenversorgung betrieben werden, sondern flexibel verschiedene Dienstleistungen aus einem Speicher liefern (im sogenannten Mischbetrieb bzw. Multi-Use).

Da der Bericht der BNetzA über die Anwendbarkeit des § 61l EEG noch nicht vorliegt, droht die notwendige Anpassung der Regelung bei den aktuellen Gesetzesänderungen unberücksichtigt zu bleiben. Der effiziente Mischbetrieb von Stromspeichern wäre damit insbesondere bei kleineren Anlagen in privaten Haushalten weiterhin ausgebremst. Die EU-Richtlinien EE-RL (Erneuerbare-Energien-Richtlinie II) sowie EBM-RL (Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie), die mit dem EEG und dem EnWG in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, stärken die Position von Energiespeichern deutlich und formulieren explizit ein Recht auf den Mischbetrieb von Speichern. In diesem Zusammenhang entstünde eine Konfliktsituation zwischen EU-Vorgaben und deutscher Gesetzgebung.

„Deutschland verpasst den Anschluss an die Entwicklungen für ein grünes, kosteneffizientes und versorgungssicheres Energiesystem, wenn jetzt die Vorgaben aus den EU-Richtlinien nicht ordentlich umgesetzt werden. Die derzeitigen Regelungen zum wichtigen Mischbetrieb von Speichern in § 61l EEG sind technisch nicht umsetzbar. Das steht seit Jahren fest. Weiter auf einen überfälligen Bericht der BNetzA zu verweisen, sollten wir uns jetzt nicht erlauben. Wir brauchen endlich eine rechtssichere und vor allem technisch umsetzbare Regelung des Mischbetriebs von Speichern.“, so Urban Windelen weiter.

Energiespeicher nehmen eine zunehmend wichtige Rolle im Energiesystem ein. Sie sind das passende Werkzeug, um erneuerbare Energien zu integrieren und der wachsenden Dezentralisierung die notwendige Flexibilität bereitzustellen. Ein großer Vorteil von Energiespeichern ist, dass sie verschiedene Dienstleistungen für das Energiesystem gleichzeitig erbringen können. Sie stellen das perfekte Multifunktionswerkzeug der Energiewende dar. Diese Multifunktionsfähigkeit wird aktuell gehemmt und der Energiespeicher weitgehend auf eine einzelne Funktion reduziert. Damit bleibt das Potenzial zur Flexibilisierung durch Speicher bisher ungenutzt und die innovative Speicherindustrie in Deutschland wird ausgebremst.

Über Bundesverband Energiespeicher e. V.

Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. ist die führende Stimme für Unternehmen und Organisationen aus allen Bereichen der systemischen Energiespeicherung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Er bündelt die Kräfte der wichtigsten Branchenvertreter, gestaltet die öffentliche und politische Diskussion und berät bei der Ausgestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Standards und Normen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Energiespeicher e. V.
Oranienburger Straße 15
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 54610-630
Telefax: +49 (30) 300145500
http://www.bves.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel