Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ sieht hier deutliche Änderungen vor. Statt die dringend notwendige Sicherung der unverzichtbaren pflegerischen Infrastruktur soll sie ab dem 01.04.21 hohen und nicht refinanzierbaren Risiken ausgesetzt werden. Für eine schwer von der Pandemie betroffene Einrichtung wird das Risiko greifbar, ab April keine Unterstützung aus dem Rettungsschirm Pflege mehr in Anspruch nehmen zu können.
Der Grund dafür ist, dass nur noch dann eine finanzielle Absicherung gewährt werden soll, wenn diese direkt aus einer behördlichen Auflage oder einer Landesregelung resultiert. Da aber insbesondere in vielen Heimen bereits erfolgreich geimpft wurde, ist mit einem deutlichen Rückgang behördlicher Anordnungen zu rechnen. Was aber bleibt sind Leerstände von bis zu 30 Prozent. Selbst die jüngsten Berichte über Infektionen auch bei erfolgter Impfung haben nicht dazu geführt, dass der Rettungsschirm Pflege unverändert über den März hinaus verlängert werden soll.
Dazu sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): „Viele Pflegeeinrichtungen müssen schon jetzt deutliche Verluste unverschuldet in Kauf nehmen, weil diese im Rettungsschirm nicht berücksichtigt wurden. Für Ausfälle bei den Investitionskosten gab es nie einen Ersatz. Wenn jetzt die Unterstützung nur noch für Folgen behördlicher Anordnungen gewährt werden soll, wird dringend benötigte pflegerische Infrastruktur in ihrer Existenz bedroht. Ausgerechnet Pflegeeinrichtungen dürfen nicht wirtschaftlich den Folgen der Pandemie zum Opfer fallen. Die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung bis zum Zeitpunkt einer Belegung wie vor der Pandemie wurde erst heute durch die Ergebnisse der Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft sehr eindeutig bestätigt. Wer jetzt die Einrichtungen in wirtschaftliche Not bringt, richtet riesigen Schaden an. Die Pflegeeinrichtungen sind auf die finanzielle Unterstützung angewiesen und haben sie mehr als verdient. Von stabilen Pflegeeinrichtungen profitieren pflegebedürftige Menschen unmittelbar. Existenzgefährdung in Pandemiezeiten wäre eine vermeidbare Katastrophe.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 308788-60
Telefax: +49 (30) 308788-89
http://www.bpa.de
Leiter Verbandskommunikation / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 308788-60
Fax: +49 (30) 308788-89
E-Mail: Presse@bpa.de