Durch die Corona-Pandemie haben viele Menschen Einkommenseinbußen erlitten. Wer deswegen seine Kredite nicht mehr bedienen konnte, sollte nicht unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen. Im Frühjahr 2020 beschloss der Bundestag deshalb ein Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen. Verbraucher hatten damit einen Anspruch auf Stundung ihrer Darlehensraten in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 – vorausgesetzt, sie kamen durch die Folgen der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten.
Banken oftmals wenig kooperativ
„Inzwischen bestehen Banken aber auf Rückzahlung der Kreditschulden, obwohl noch immer viele Menschen wegen der Pandemie in Kurzarbeit oder sogar arbeitslos sind“, berichtet Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Zudem wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale, weil ihre Bank auch während der Stundung Zinsen forderte, weil man sie verpflichten wollte, ihren Disporahmen zu erhöhen oder Gebühren für die Änderung des Ratenplans fällig werden sollten.
„Wir wollen denjenigen, die sich durch die Pandemie sowieso in einer angespannten finanziellen Lage befinden, ein kostengünstiges Beratungsangebot machen und sie unterstützen, mit ihrem Kreditinstitut zu einer guten Lösung zu kommen“, sagt Philipp Wendt. Verbraucher können sich jetzt rund um die Corona-Kreditstundungen per Video oder per E-Mail beraten lassen. Die Beratung kostet 10 Euro und kann vorerst bis 31.3.2021 gebucht werden.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 972010900
Telefax: +49 (69) 972010-40
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/