Wer haftet für Fehler im Unternehmen?
Führungskräfte tragen nicht nur Verantwortung im Unternehmen, sondern haften in einigen Fällen auch mit ihrem Privatvermögen. Neben Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten betrifft diese Regelung leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte und Compliance Officers. „Bei der persönlichen Haftung ist es unerheblich, wie groß die Firma ist“, informiert Michael Staschik. Außerdem macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch inhabergeführt – oder eine Aktiengesellschaft handelt.
Wann tritt der Haftungsfall ein?
In der Haftung sind Entscheidungsträger etwa dann, wenn sie Fehlentscheidungen treffen, ihre Aufsichtspflicht verletzen oder Risiken übersehen. Kurz: Sämtliche Verletzungen der eigenen Sorgfaltspflicht fallen auf das Führungspersonal zurück. „Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Führungskräfte einen Vertrag abschließen, der sich als unvorteilhaft für das Unternehmen herausstellt, Fehler von Mitarbeitern zu lange unentdeckt bleiben oder wenn trotz drohender Zahlungsunfähigkeit kein Insolvenzantrag gestellt wird“, erläutert der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Die Haftung von Führungskräften besteht unter anderem gegenüber dem Unternehmen oder der Aktiengesellschaft selbst – dies ist die sogenannte Innenhaftung. Verursachen Entscheidungsträger einen Schaden bei einem Dritten, etwa einem Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner oder einer Bank, handelt es sich um Außenhaftung.
Was eine D&O-Versicherung leistet
Als eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert die D&O-Versicherung (engl. Director´s and Officer´s Liability Insurance) Entscheidungsträger im Unternehmen ab. „Meist wird sie direkt vom Unternehmen für die eigenen Führungskräfte abgeschlossen – es ist aber auch möglich, dass sich Manager selbst versichern“, so Staschik. Die D&O-Versicherung schützt Unternehmen, ihre Vertragspartner und ihre Entscheidungsträger, indem sie die Forderungen des Geschädigten erfüllt. Zunächst muss allerdings festgestellt werden, ob die Führungskraft tatsächlich ihre Pflichten verletzt hat. Hierbei unterstützt die D&O-Versicherung mit passivem Rechtsschutz: Sie wehrt unberechtigte Forderungen gegen den Entscheidungsträger ab und trägt die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte oder Gutachter, auch bei außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. „Nicht versichert sind das grundsätzliche unternehmerische Risiko sowie Schäden durch wissentliche Pflichtverletzungen oder vorsätzliches Handeln“, ergänzt der Experte.
Worauf KMU bei der Wahl der Police achten sollten
Eine D&O-Versicherung sollte sowohl Fälle der Innen- als auch der Außenhaftung absichern. „Führungskräfte können auch für Entscheidungen haftbar gemacht werden, die sie vor Jahren getroffen haben“, weiß Staschik. Besonders bei Insolvenzen, beim Unternehmensverkauf oder bei der Unternehmensnachfolge kann es passieren, dass Fehler in der Vergangenheit ans Licht kommen. „Die D&O-Versicherung der NÜRNBERGER Versicherung bietet daher eine sogenannte Rückwärtsversicherung, also eine unbegrenzte Deckung für Entscheidungen in der Vergangenheit“, informiert der Experte. Auf Wunsch kann auch eine unverfallbare Nachmeldefrist für Schäden bis zu zehn Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags vereinbart werden. Wichtig ist außerdem eine ausreichend hohe Versicherungssumme, die bei der NÜRNBERGER Versicherung bis 26 Millionen Euro individuell wählbar ist.
Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/d-o-versicherung/
Klar, unkompliziert, solide.
Die NÜRNBERGER bietet ihren Kunden seit 1884 Schutz und Sicherheit. Sie ist unabhängig und kann so eine eigenständige Geschäftspolitik betreiben – mit Erfolg. Sie ist ein solider, zuverlässiger und leistungsstarker Partner mit hervorragender Finanzkraft. Mit rund 4,6 Mrd. Euro Umsatz und 4.500 angestellten Mitarbeitern zählt die NÜRNBERGER zu den großen deutschen Erstversicherern. Sie betreibt die Lebens- und Krankenversicherung, die Schaden- und Unfallversicherung sowie das Pensionsgeschäft. An der Börse ist der Konzern über die Dachgesellschaft NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft präsent.
Nürnberger Versicherungsgruppe
Ostendstr. 100
90482 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 531-0
Telefax: +49 (911) 531-3206
http://www.nuernberger.de
E-Mail: presse@nuernberger.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (89) 998461-12
E-Mail: nuernberger@hartzkom.de