Die Neuregelung von § 313 BGB, die der Deutsche Bundestag im Eilverfahren durchgepeitscht hat, als gäbe es kein Morgen, stellt klar, dass die pandemiebedingte Schließung von Läden ein Umstand ist, weshalb Mieter und Vermieter miteinander reden müssen. Die Abgeordneten hatten wohl wieder einmal übersehen oder unterschätzt, dass der Mensch nicht nur ein animale rationale, ein „vernunftbegabtes Lebewesen“, sondern auch ein zoon politikon, ein Lebewesen, das in der polis, der Stadt lebt und sich um die Gemeinschaft kümmert, ist. Eigentümern wird politikseitig ja ohnehin gerne jedwede Menschlichkeit abgesprochen. Die kommt aber in der Holstenstraße, im Nordlicht, in der Holtenauer Straße und anderenorts zum Tragen, wenn „vernünftige Vermieter“ mit „vernünftigen Mietern“ sprechen und zu individuellen Lösungen gelangen. „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Der Eindruck, das Gesetz sei notwendig gewesen, rührt nur von dem Starrsinn her, den große Unternehmen an den Tag legen, die keine Gesprächsbereitschaft zeigen. Daher ist es auch für die Politik höchste Eisenbahn, zwischen unternehmerischen und privaten Vermietern zu unterscheiden“, meint Haus & Grund Kiel-Geschäftsführer Sönke Bergemann.
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