„Fonds-Splitting“ bei Thomas Lloyd – Anleger sind verunsichert

Die Anleger müssen sich kurzfristig zwischen verschiedenen Anlagestrategien entscheiden. Die auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern, sich ohne vorherige rechtliche Beratung auf keine Änderung ihrer Anlagestrategie einzulassen

Anlegern des Thomas Lloyd Fonds „Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG“ („CTI 9 D“) wurde im Januar 2021 von Thomas Lloyd mitgeteilt, dass rückwirkend zum 01.10.2020 ein „Fonds-Splitting“ durchgeführt werden soll. Die Anleger werden aufgefordert vom 15.01.2021 bis 24.01.2021 zwischen der Strategie „Wachstum“ und der Strategie „Ertrag“ zu wählen. Die Strategie „Wachstum“ sieht dabei vor, dass die monatlichen Ausschüttungen „temporär zur Erreichung der Renditeziele ausgesetzt werden“, dafür soll die durchschnittliche Renditeerwartung weiterhin ca. 10 bis 12 % p.a. betragen. Bei der Strategie „Ertrag“ sollen die Anleger zwar weiterhin monatliche Ausschüttungen erhalten, allerdings soll die durchschnittliche Gesamtrenditeerwartung dann auf ca. 6 bis 7,5 % p.a. reduziert werden. Eine Kombination aus beiden Strategien ist ebenfalls möglich. Für Anleger die Thomas Lloyd ihre Entscheidung nicht bis 24.01.2021 mitteilen, soll automatisch die Strategie „Wachstum“ gelten, d.h. die Anleger werden dann bis auf weiteres keine monatlichen Ausschüttungen mehr erhalten.

Thomas Lloyd begründet die Notwendigkeit des „Fonds-Splitting“ damit, dass es bei dem Fonds angeblich „Interessenkonflikte zwischen laufenden Ausschüttungen und der kontinuierlichen Portfolioexpansion“ gäbe.  Mit dem „Fonds-Splitting“ würden Anleger jedoch nun, so die Fondsgesellschaft, die Möglichkeit erhalten, „ihre persönlichen Ausschüttungspräferenzen für die Zukunft zu konkretisieren“.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass der Gesellschaftsvertrag des CTI 9 D grundsätzlich monatliche gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von bis zu 11,04 % p.a. zulässt. Wer zukünftig eine Rendite in dieser Höhe erhalten möchte, soll nun aber auf diese Vorabausschüttungen verzichten. Anleger, die hingegen weiterhin monatliche Ausschüttungen erhalten möchten, sollen dann nur noch eine voraussichtliche Gesamtrendite von 6 bis 7,5 % p.a. erhalten.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hält dieses Fonds-Splitting für bedenklich, da nach Ansicht der Kanzlei sich dadurch die Situation für die Anleger, insbesondere im Verhältnis zur bisherigen Ausschüttungspraxis, verschlechtert. Hinzukommt, dass bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen grundsätzlich immer das Risiko besteht, dass diese später wieder zurückgezahlt werden müssen.

Anleger befürchten, dass der eigentliche Grund für das „Fonds-Splitting“ eine wirtschaftliche Schieflage des CTI 9 D sein könnte. Denn bereits im Sommer 2020 erfolgten die monatlichen Ausschüttungen an die Anleger mit Verzögerung. Hinzukommt, dass der Jahresabschluss des CTI 9 D für das Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag von ca. € 14 Mio. ausweist. Sorge bereitet auch, dass laut Presseberichten andere Kapitalanlagen von Thomas Lloyd, nämlich die Thomas Lloyd Global High Yield Fund 425 und 450 (Genussrechte) in finanzieller Schieflage sind und Anleger dort mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.

Erschwerend hinzukommt, dass die Zeitschrift „Finanztest“ die drei Thomas Lloyds Fonds (CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 5 D) bereits im Oktober 2019 auf die Warnliste Geldanlagen gesetzt hatte. Denn nach Ansicht von Finanztest beinhalten die Fonds hohe Risiken und die Darstellung der Ergebnisse der Fonds ist kaum nachvollziehbar.

Da das von Thomas Lloyd angekündigte „Fonds-Splitting“ aus Sicht der auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche rechtliche Fragen aufwirft, rät CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern sich ohne rechtliche Beratung auf keine Änderung ihrer Anlagestrategie einzulassen. Ferner empfiehlt CLLB Rechtsanwälte Anlegern der Thomas Lloyd Fonds, die bei Zeichnungen nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen worden sind und/oder sich von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und insbesondere auch beim Ausstieg aus dem Fonds berät.

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