Erzeuger für netzdienliches Verhalten entlohnen

Zum mittlerweile vom BMWi zurückgezogenen Gesetzesentwurf des BMWi zu steuerbaren Verbrauchern haben die Verbände B.KWK, ASUE und das BHKW-Forum e.V. in der vergangenen Woche gemeinsam Stellung genommen und Vorschläge für ein System vorgelegt, dass die untere Netzebene über die Steuerung von Verbrauchern hinaus entlastet.

KWK als Netzstütze mit Möglichkeiten der Selbstregelung und netzstabilisierender Kombination steuerbarer Lasten und Erzeuger in Prosumeranlagen

Grundsätzlich begrüßen die Verbände die Weiterentwicklung des § 14a EnWG und die Umsetzung des Spitzenglättungsmodells, mit dem ein Grundstein für weitere Entwicklungen wie die Flexibilisierung des Strommarktes gelegt wird. Die Verbände mahnen jedoch an, dass der Gesetzesentwurf lediglich kurzfristig auftretende Netzüberlastung betrachte, aber die Aspekte der saisonalen Spitzenglättung nicht außer Acht gelassen und Erzeugungsanlagen (Photovoltaik und KWK) zukünftig für netzdienliches Verhalten und selbstregulierendes netzdienliches Verhalten entlohnt werden sollten.

„Da KWK-Anlagen mit einer Mess-, Steuer- und Regeltechnik bereits in der Lage sind, sich im Bereich der unteren Netzebene netzdienlich zu verhalten, schlagen wir vor, bis 100 kW untere Anschlussleistung die Möglichkeiten der Selbstregelung zu nutzen und empfehlen dass bei einer vollflexiblen Selbstregelung dieser Anlagen keine zusätzlichen Messstellen nach dem Messstellenbetriebsgesetz berücksichtigt werden müssen“ erläutert Claus-Heinrich Stahl die Positionierung der drei Verbände.

„Wir betrachten KWK als Netzstütze, um flexibel auf Schwankungen im Stromnetz reagieren zu können!“ Der Vorschlag von B.KWK, ASUE und BHKW-Forum sieht deshalb außerdem vor, durch die Kombination von steuerbaren Erzeugern wie PV- und KWK-Anlagen und steuerbare Lasten (E-Ladestation, Wärmepumpen usw.), die bei einem Netzbedarf mindestens ca. 50 % der Erzeugungsleistung netzstabilisierend einspeisen, mit Prosumer-Anlagen ein zukunftsoffenes System zu gestalten, das weit über die reine Spitzenglättung hinaus ginge.

Die Vorschläge zielen deshalb darauf ab, den Netzausbaubedarf in der unteren Netzebene zu verringern. Damit sieht der B.KWK auch die zukünftige Versorgungssicherheit durch KWK, PV und zuschaltbare Lasten wie Wärmepumpe, E-Ladestation oder Heizstab sowie Batteriesysteme gewährleistet. Die Kombination von PV und Wärmepumpe allein wirke hingegen kontraproduktiv zu den Spitzen im Verteilnetz“. Dies führe bereits heute dazu, dass diese Anlagen von Netzbetreibern ggf. nicht genehmigt werden, da sie die Verteilnetze zusätzlich belasteten, erläutert Stahl.

Flexible Preise bei der Stromentnahme und KWK zur Verringerung der Netzausbaukosten

Durch den massiven Ausbau von Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur sind derzeit Versorgungsengpässe in den Verteilnetzen vorprogrammiert. Zwar ist das BMWi mit der Rücknahme des Gesetzesentwurfs, der als Lösung die Spitzenglättung vorsah, zurückgerudert, jedoch bleibt das Problem: Der dazu notwendige Netzausbau in den Städten wird Jahrzehnte benötigen und enorme Kosten verursachen, die von den Endverbrauchern getragen werden müssen. Claus Heinrich Stahl: „Daher plädieren wir auch für flexiblere Preise in den Nutzungszeiten der Stromentnahme aus dem Verteilnetz. Hier helfen keine Gaskraftwerke mit 300 MW auf der grünen Wiese, die lediglich für wenige Stunden im Jahr laufen sollen.“ Genau diese Bedarfe werden in der Sektorenkopplung Gas-Strom-Wärme mit der KWK voll ausgeschöpft, denn heutige KWK-Anlagen werden meistens stromgeführt und wärmegedeckelt betrieben und sind keine Grundlastkraftwerke.

Die vollständige Stellungnahme kann auf der Website des B.KWK abgerufen werden.

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