Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am Donnerstag mit großer Erleichterung auf die Ausweitung und Fortschreibung des sogenannten Temporary Frameworks durch die Europäische Kommission reagiert. Damit wird vielen mittelständischen Busunternehmen in Deutschland der Weg eröffnet, die nationalen Hilfsprogramme der Bundesregierung gegen die Folgen der Corona-Krise besser in Anspruch zu nehmen. Die bisherigen Obergrenzen für Finanzhilfen werden dabei mehr als verdoppelt. Die Laufzeit der neuen Regelung bis zum 31. Dezember 2021 gesetzt. bdo-Präsident Karl Hülsmann hatte in der letzten Woche in einem Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel gebeten, sich für eine solche Anhebung und Verlängerung einzusetzen.
Das neue Temporary Framework für Staatshilfen sieht konkret vor, dass begrenzte Beihilfebeträge nicht mehr bei 800.000 Euro gedeckelt werden, sondern die Obergrenze auf 1,8 Millionen Euro steigt. Die Fixkostenhilfe wird von bislang 3 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro angehoben. Laut Europäischer Kommission können alle zurückzahlbaren Beihilfen (insbesondere Darlehen) in andere Beihilfeformen (zum Beispiel Zuschüsse) umgewandelt werden. Die Grenze für diese Umwandlung wird aber auch bei 1,8 Millionen Euro liegen.
bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zu der bedeutenden Verbesserung: „Die Busbranche in Deutschland erlebt in vielen Bereichen seit Monaten Stillstand. Es ist dringend notwendig, dass in dieser absoluten Notsituation die bestehenden Finanzhilfen der Bundesregierung auch wirklich bei den Unternehmen ankommen. Mit dem heute bekanntgegebenen Schritt der Europäischen Kommission wird ein wichtiger und von uns lange geforderter Beitrag zur Rettung der Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr geleistet.“
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
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