Auf vorzeitige Altersrenten wird ein eventueller Hinzuverdienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Regelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, wurde nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Grund hierfür ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Bezieher von vorzeitigen Altersrenten sollen durch eine Beschäftigung weiterhin keine Einkommenseinbußen haben. Die LAK wird daher auch im Jahr 2021 vorzeitige Altersrenten nicht kürzen müssen und ihre Abfragen zu einem eventuellen Hinzuverdienst einstellen.
Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Lockerungen der Hinzuverdienstgrenzen verlängert.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de