Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt intensiviert und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass die Kosten des vom Vermieter für alle Mieter eines Hauses gemeinsam abgeschlossenen Kabel- und Breitbandvertrages nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. „Bisher hat die Regierung es versäumt, die Vermieter parallel von ihrer Pflicht zu entbinden, ihren Mietern entsprechende Angebote machen zu müssen. Zudem sind Vermieter über viele Jahre an Verträge mit Kabel- oder Breitbandanbietern gebunden. Verbraucherschutz bedeutet nicht, vermietende Privatpersonen auf diesen Kosten sitzen zu lassen“, unterstrich Warnecke. Die über neun Millionen Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften habe die Bundesregierung bei dem Entwurf gänzlich vergessen, denn die Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes wirkten sich nur im Mietverhältnis aus, so Warnecke.
Er wies zudem darauf hin, dass die Regierungspläne die TV-Versorgung einiger Teile der Bevölkerung gefährde. Bislang werden zum Beispiel für Hartz-IV-Bezieher die Grundgebühren für die Kabelversorgung vom Staat übernommen. „Wird die Umlagefähigkeit gestrichen, müssten diese Menschen die Kosten selbst tragen. Viele würden in der Realität wohl vom Zugang zu Medien abgeschnitten. Das ist weniger und nicht mehr Verbraucherschutz“, resümierte Warnecke.
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