Sammelklage „51 Euro“ gegen Uni Potsdam

Im Streit um rechtswidrige Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen haben sich seit Monatsanfang 100 ehemalige Studenten einer Sammelklage gegen die Universität Potsdam angeschlossen. Die Sammelklage wird finanziert und betreut vom bremer Rechtsdienstleistungsunternehmen metaclaims, das bereits Sammelklagen gegen Gasversorger und Banken durchgeführt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren von 51 Euro pro Semester in einem Urteil vom Januar 2017 für unzulässig erklärt, weil die gesetzliche Grundlage fehlte. Dennoch verweigern die Hochschulen und das Land Brandenburg die Rückzahlungen, indem sie sich auf Verjährung berufen. Zumindest im Falle der Universität Potsdam scheitert dieses Argument jedoch nach Meinung von metaclaims daran, dass ein ehemaliger Rektor der Universität öffentlich erklärt hatte, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Urteil des Verfassungsgerichts zu laufen beginnen könne. Wenn man diese Aussage zugrundelegt, trete die Verjährung erst am 01.01.2021 ein.

"Das Verwaltungsgericht Potsdam hat bereits im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam diese Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Das Gericht hat festgestellt, dass die Uni sich an der Aussage ihres Rektors festhalten lassen muss. Dies scheint uns auch rechtsstaatlich die einzig plausible Lösung zu sein. Deshalb haben wir gerne die Aufforderung der Brandenburgischen Studierendenvertretung aufgenommen, hier eine Sammelklage anzubieten.", erklärt Rechtsanwalt Sven Hezel, Geschäftsführer der Firma metaclaims. Seine Firma plant, am 15.12. die Uni ultimativ zur Zahlung aufzufordern und bei NIcht-Zahlung noch vor Jahresende vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu klagen.

Betroffene haben noch bis zum 15.12. Zeit, mittels eines unter www.sammelklage.info erhältlichen Formulars der Sammelklage beizutreten. Kosten fallen den Betroffenen nur bei Erfolg an. Im Falle einer Prozessniederlage hält metaclaims die Teilnehmer der Sammelklage von Kosten frei.

Über die metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH

Metaclaims ist einer der Pioniere des Forderungseinzugs ohne Kostenrisiko für Verbraucher und hat seit 2010 bereits tausenden Verbrauchern gegen Konzerne zu ihrem Geld verholfen. In ihren Sammelklagen übernimmt metaclaims die Prozesskostenrisiken gegen eine Erfolgsbeteiligung von einem Drittel. Metaclaims fordert die von den Teilnehmern übertragenen Ansprüche selbst im eigenen Namen ein und setzt diese nötigenfalls auf eigenes Risiko vor Gericht durch.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
Am Wall 171
28195 Bremen
Telefon: +49 (421) 84089134
Telefax: +49 (421) 5251196
http://www.metaclaims.com

Ansprechpartner:
Sven Hezel
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (421) 84089134
Fax: +49 (421) 5251196
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel