Eine wichtige Entscheidung, die den Weg für den Dokumentengenerator ebnete, fällte das Oberlandesgericht Köln im Sommer 2020. Der Entschluss des OLG (Az. 6 U 263/19): Generatoren zur elektronischen Anfertigung von rechtsgültigen Dokumenten stellen keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar und sind somit zulässig. Geklagt hatte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg. Das Urteil kann als bedeutsamer Meilenstein für die gesamte Legal-Tech-Branche verstanden werden.
Mit dem Dokumentengenerator können Nutzer verschiedene Schreiben erstellen lassen; angefangen bei der Geheimhaltungsvereinbarung (auch NDA genannt) über Arbeits-, Werkstudenten- und Praktikumsverträge bis hin zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. „An einer smarten Lösung zur Generierung von individuellen Gesellschafterverträgen für GmbHs und UGs arbeiten wir zur Zeit.“, verrät Kevin Pflock, Initiator des digitalen Angebots und Inhaber der KP Smart Media UG (haftungsbeschränkt).
Alle Dokumente, die der Generator erstellt, sind sowohl rechtsgültig als auch anwaltlich geprüft. Stetige Updates sorgen für die notwendige Aktualität der einzelnen Schriftstücke, die innerhalb weniger Minuten generiert werden können und sofort als PDF-Dokument einsatzbereit sind.
Pflock weiß: „Die Anwender freut es. Denn mit dieser Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes geht für sie vor allen Dingen eine große Zeitersparnis – und damit letztlich auch die Senkung von Kosten – einher.“ Jeder, der schon einmal ein rechtsgültiges Dokument aufgesetzt hat oder aufsetzen ließ, weiß: Allein Recherche und Vorgespräche fressen in der Regel unverhältnismäßig viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Mithilfe des Dokumentengenerators können Entrepreneure und Unternehmer zukünftig nicht nur kostensparend, sondern vor allen Dingen auch schnell und flexibel die Texte erstellen, die sie für das weitere Wachstum von ihrem Business benötigen.
Vor diesem Hintergrund kann der automatische Dokumentengenerator als die konsequente Weiterentwicklung innerhalb der Legal-Tech-Branche betrachtet werden. Denn was für Steuererklärungen, das Impressum und Datenschutzerklärungen schon seit Monaten oder gar Jahren üblich und erlaubt ist, erobert nun endlich weitere Bereiche des Unternehmertums und macht die digitale Transformation wieder ein Stück greifbarer.
Der Leipziger Kevin Pflock ist Gründer, Inhaber und Geschäftsführer der KP Smart Media UG (haftungsbeschränkt), die hinter dem Dokumentengenerator sowie Onlinemagazin Junge Gründer steht. Er beschäftigt sich seit fast zehn Jahren mit der deutschen Gründer- und Startup-Szene und hat schon viele Trends kommen und gehen sehen. Ein Thema, das jedoch zu jeder Zeit aktuell war, ist und bleiben wird, ist das Erstellen von rechtsgültigen Dokumenten, so die Einschätzung von Pflock.
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