Modernisierung des Telekommunikationsrechts belastet vor allem sozial Schwache – Referentenentwurf hemmt Investitionen in dringend notwendige Digitalisierung

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur haben einen neuen Referentenentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Dies ist bereits der dritte Entwurf, der aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt. Grundlage für das Bundeswirtschaftsministerium ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2018. Nun sollen die Verbände innerhalb von nur zwei Tagen bis heute eine Stellungnahme abgeben

„Wir kritisieren ausdrücklich die völlig unzureichende Frist von zwei Tagen, die für einen umfangreichen Gesetzentwurf ein geordnetes Anhörungsverfahren praktisch unmöglich macht“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Aber nicht nur das, auch inhaltlich steht der Entwurf massiv in der Kritik. Der GdW ist überzeugt, dass weder für eine Abschaffung der Betriebskostenverordnung (Art. 14 TKMoG RefE) noch für eine darauf zielende Opt-Regelung (§ 69 Abs. 2 TKMoG RefE) eine europa- oder telekommunikationsrechtliche Grundlage vorhanden ist, die einen derartigen Eingriff in das Mietrecht rechtfertigt.

„Die Folgen dieses Gesetzentwurfs wären fatal und unsozial. Mieter und besonders Mieter mit geringem Einkommen würden deutlich höher belastet“, sagt Axel Gedaschko. Eine aktuelle Umfrage allein bei den GdW-Mitgliedern hat ergeben, dass bei Betrachtung künftig vermehrter Glasfaserinvestitionen die Höhe der umzulegenden Entgelte weiterhin günstig bleibt. So geben 75 % der Unternehmen eine Umlage von maximal 8 EUR pro Monat, 50 % sogar nur von 5 EUR pro Monat an. Bei Wegfall der Umlagefähigkeit würden solche Kosten für den Mieter um 100 bis 200 EUR pro Jahr und Haushalt höher liegen. Und Haushalte mit geringem Einkommen, deren Kosten der Unterkunft (Miete plus Betriebskosten) vom Sozialhilfeträger übernommen werden, müssten diese Kosten dann künftig aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die künftigen Glasfaser- und Breitbandinvestitionen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern brechen aufgrund wegfallender Kalkulationsgrundlagen ein. Allein die GdW-Wohnungsunternehmen planen bis Ende 2025, 2 Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden. Bei Wegfall der Umlageoption wird nur noch ein geringer Teil dieser Investitionen stattfinden können, da die Refinanzierung nicht gesichert ist. Zahlreiche mittelständische Netzbetreiber werden aufgrund geringerer Refinanzierungsoptionen im Wettbewerb aufgeben müssen.

„Kaum nachzuvollziehen ist auch der kurzfristige Eingriff in laufende Verträge und die de facto Abschaffung des Bestandsschutzes“, sagt Gedaschko. Vorgesehen ist laut Referentenentwurf eine 2-jährige Frist. Für Tausende laufende Gestattungsverträge zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern sowie für Millionen von Mietern werde damit kurzfristig ein vertragsrechtliches Chaos ausgelöst und eine für Staat, Investoren und Mieter effiziente Breitbandförderung würde beendet werden.

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