- Die Anbietergemeinschaft Hamburger Lokalradio e. V. (HLR) erhält für die Sender- und Leitungskosten für die DAB+-Verbreitung sowie der GEMA-/GVL-Kosten eine Förderungssumme von bis zu 23.000 Euro.
- Der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e. V. (FSK) wird antragsgemäß eine Förderung der Sender- und Leitungskosten für den UKW-Sendebetrieb sowie der GEMA-/GVL-Kosten in Höhe von bis zu 24.670 Euro bewilligt.
- Dem Freies Radio Neumünster e.V. (NKL NMS) wird antragsgemäß eine Förderungssumme von bis zu 36.000 Euro für die Sender- und Leitungskosten für den UKW-Sendebetrieb sowie der GEMA-/GVL-Kosten gewährt.
- Dem Freies Radio Initiative Flensburg e.V. (NKL FL) wird eine Förderung der Sender- und Leitungskosten für die UKW-Verbreitung nebst GEMA-/GVL-Kosten in Höhe von bis zu 37.400 Euro zugesprochen.
Zudem haben auf der Grundlage von MA HSH-Förderempfehlungen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein die Auszahlung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Neustart Kultur“ an private terrestrische Hörfunkveranstalter veranlasst.
In Hamburg erhalten sieben regionale bzw. bundesweite Veranstalter mit Sitz in der Hansestadt Fördermittel in einer Gesamthöhe von rund 830.000 Euro. In Schleswig-Holstein werden fünf private Hörfunkveranstalter mit insgesamt rund 510.000 Euro gefördert. Die Projektmittel sind für eine anteilige Übernahme der im Zeitraum August bis Dezember 2020 angefallenen Distributionskosten in einer Höhe von bis zu 50 Prozent vorgesehen. Die MA HSH hat das Antragsverfahren für die Vergabe der Bundesmittel in Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt und abschließend Förderempfehlungen gegenüber der Hamburgischen Investitions- und Förderbank sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein ausgesprochen.
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