Hartmannbund fordert angemessenen Umgang mit Weiterbildungsinhalten ohne Qualitätsverluste

Die Arbeitskreise IV (Ärztliche Weiterbildung) und V (Assistenzärzte) des Hartmannbundes zeigen sich besorgt über die möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Facharztweiterbildung. „Durch Quarantänebeschränkungen könnten Ausfallzeiten entstehen, die durch §4 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung nicht abgedeckt werden“, ist Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Arbeitskreis IV, überzeugt. Diese Unterbrechungen müssten den Ärztinnen und Ärzten unbedingt als Weiterbildungszeit anerkannt werden.

„Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben darf sich für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht negativ auswirken“, mahnt auch der Vorsitzende des Arbeitskreises V, Dr. Sebastian Gassner. Dafür müssten entsprechende Ausnahmeregelungen ermöglicht werden. Die Ärzteschaft würde in der Pandemie besonders gefordert sein. Um den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können, bedürfe es eines situationsangemessenen Umgangs, der die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht benachteilige und auch nicht auf Kosten der Weiterbildungsqualität gehen sollte. Die fachärztliche Kompetenz dürfe nicht gefährdet werden.

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