Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Dezember 2020

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 ermittelt.

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 366.901 kW wurden 96 Gebote mit einem Volumen von 657.100 kW eingereicht. Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 war damit das erste Mal in diesem Jahr überzeichnet. Die Überzeichnung fiel deutlich aus. 58 Gebote mit einem Umfang von 399.700 kW konnten bezuschlagt werden.

Regional betrachtet ging das größte Zuschlags-Volumen an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (31 Zuschläge, 153.600 kW), Nordrhein-Westfalen (11 Zuschläge, 89.000 kW) und Niedersachsen (8 Zuschläge, 84.900 kW).

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,59 ct/kWh bis 6,07 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,91 ct/kWh und damit unter dem der Vorrunde von 6,11 ct/kWh.  

In dieser Runde wurde die Obergrenze des Netzausgebiets vollständig ausgeschöpft. Die eingereichte Gebotsmenge für das Netzausgebiet in Höhe von 286.000 kW überschritt die ausgeschriebene Zuschlagsmenge von 178.200 kW für das Netzausbaugebiet deutlich, so dass nicht alle zulässigen Gebote berücksichtigt werden konnten.

Es mussten drei Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Solaranlagen

In der Solarausschreibung zum 1. Dezember 2020 wurden 186 Gebote mit einem Umfang von 936.066 kW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 256.955 kW war damit erneut sehr deutlich überzeichnet.

Insgesamt werden 45 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 264.159 kW einen Zuschlag erhalten. 15 der zu bezuschlagenden Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wovon 13 in Bayern liegen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 ct/kWh und 5,26 ct/kWh und somit unter denen der Vorrunde (Vorrunde: 4,98 bis 5,36 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,10 ct/kWh (Vorrunde: 5,23 ct/kWh).

42 Gebote wurden insgesamt vom Verfahren ausgeschlossen. Von den Ausschlüssen mussten bedauerlicherweise 16 Gebote aufgrund des verspäteten Eingangs vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren gab es eine größere Anzahl von Ausschlüssen, bei denen Projekte – wahrscheinlich in Ansehung der sich ändernden Gesetzeslage – die zulässige Gebotsmenge deutlich überschritten hatten.

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
 www.bnetza.de/solarausschreibungen20-7 und www.bnetza.de/windausschreibungen20-7.

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land findet am 1. Februar 2021 und die nächste Ausschreibung für Solaranlagen, die nicht auf Gebäuden installiert werden, am 1. März 2021 statt. Bei beiden Ausschreibungen hat es durch die EEG-Novelle leichte Änderungen gegeben. Der Internetauftritt wird in den kommenden Wochen entsprechend überarbeitet. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel