Berliner Unternehmen profitieren von Novemberhilfen

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  • Abschlagzahlungen laufen seit 26. November 2020 über Bundeskasse
  • Auszahlungen starten Mitte Januar

Im Rahmen der Novemberhilfen konnten mit Stand vom 8. Dezember bundesweit 118.782 Anträgen Mittel in Höhe von 403 Mio. Euro ausgereicht werden. Die Novemberhilfen richten sich an Unternehmen, die von Betriebsschließungen anlässlich des Teil-Shutdown direkt oder indirekt betroffen sind. Dabei gibt es seit dem 25. November zwei Beantragungsverfahren:

  • Eine Direktbeantragung mit Authentifizierung via Elster
  • Antrag über „prüfende Dritte“. Dies können Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte sein.

Da es sich um ein Programm des Bundes handelt finden Sie alle wichtigen Informationen dazu unter der Web-Adresse https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/…

In Berlin konnten bisher insgesamt 10.963 Abschlag- oder beschleunigte Auszahlungen in Höhe von 29,2 Mio. Euro geleistet werden. Das sind knapp 10 Prozent aller bundesweiten Anträge während Einwohnerzahl und BIP ungefähr 5 Prozent des Bundes ausmachen. Damit profitieren Berliner Unternehmen überproportional von den Hilfen. Ein Beleg, dass die Berliner Wirtschaft einen hohen Anteil an Gastronomie und Soloselbständigen aufweist und überdurchschnittlich stark von dem Teil-Shutdown betroffen ist.

Von den in Berlin bis zum 7. Dezember eingegangenen Anträgen entfielen 7.290 Anträge auf das Direktverfahren bis maximal 5.000 Euro. Ausbezahlt wurden hier bisher 6.379 Zuschüsse in Höhe von 9,2 Mio. Euro (88 Prozent). Beim Verfahren über „prüfende Dritte“ gingen 6.037 Anträge ein, von denen 4.584 (76 Prozent) mit Abschlagzahlungen in Höhe von 20,1 Mio. Euro bedacht werden konnten.

Die Abschlagszahlungen werden nach einer durch den Bund automatisierten technischen Prüfung direkt über die Bundeskasse ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist in diesem Verfahren nicht involviert und kann gegenwärtig noch nicht auf dieser Plattform arbeiten. Von Anfragen an die IBB bitten wir daher gegenwärtig abzusehen. Betroffene wenden sich bitte an die Service-Hotline des Bundes unter der Telefonnummer +49 30-1200 21034.

Sobald Bund und Länder die Modalitäten zu dem Programm geklärt haben und der Bund die technische Plattform über seinen Dienstleister zur Verfügung gestellt hat, wird die IBB die gestellten Anträge bearbeiten. Eine Auszahlung der Mittel ist nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums ab Mitte Januar 2021 geplant.

Sofern im Direktantrag auf Novemberhilfe von Kund:innen versehentlich fehlerhafte Angaben gemacht wurden, ist eine Änderungsfunktionalität auf der Website des BMWi voraussichtlich ab Mitte Januar 2021 verfügbar. Auch hier bitten wir von Anfragen an die IBB abzusehen.

„Seit Wochen arbeiten Bund und Länder mit Hochdruck daran, den in Not geratenen Betrieben zu helfen“, sagt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB. „Dabei wurden in einem enormen Kraftakt von Bund und Ländern bereits viele Hilfen gewährt. Wir sind optimistisch, in dieser schwierigen Phase den Unternehmen beizustehen und zu fördern, was die Wirtschaft in Berlin am Laufen hält.“

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