Das Jahr 2020 ist ein außergewöhnliches Jahr, auch aus Sicht der Steuerzahlenden. Viele Beschäftigte mussten während der Corona-Pandemie mehr Jobkosten aus eigener Tasche bezahlen, für die sonst ihr Arbeitgeber aufkommt. Wer jetzt schon über die Pauschale von 1.000 Euro Werbungskosten kommt, kann jede weitere Ausgabe steuerlich geltend machen. Eine Anschaffung am Ende des Jahres kann sich also lohnen.
Eheleute sollten prüfen, ob ihre Steuerklassen auch für 2021 noch optimal sind. „Die richtige Kombination ist Geld wert, wenn ein Ehepartner Lohnersatz erwartet – etwa Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld“, so Finanztest-Expertin Aenne Riesenberg. Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt haben, können bis Silvester 2020 rückwirkend die Zusammenveranlagung für frühere Jahre beantragen.
Viele gemeinnützige oder kirchliche Organisationen und Vereine sind in Corona-Zeiten auf Spenden angewiesen. Wer spendet, kann bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Als Beleg reichen Kontoauszüge oder ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung im Onlinebanking aus – ganz egal, wie hoch der Spendenbeitrag ist. Voraussetzung dafür ist nur, dass die Spenden auf ein anerkanntes Sonderkonto zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingegangen sind.
Der Test Steuertipps zum Jahresende findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/steuertipps abrufbar.
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