Die Arbeiten am Portal 257 sind gut gelaufen und jetzt in der Endphase. Der Abzugskanal wurde gebaut und auf das Schotterbett platziert. Stützmauern aus Zementblöcken wurden gebaut und der Versatz ist fast eingesetzt. Außerdem wurden Schienenbefestigungen und Gleise im Bereich des Portal-Abzugskanals gelegt und sollen eine Verbindung zur Mine ergeben (siehe Fotos unten).
Sobald das Versatzmaterial eingebracht ist, wird eine Bestandsaufnahme erfolgen, die der beratende Ingenieur unterzeichnen wird.
Zu den anderen Aktivitäten auf dem Standort gehören die Lieferung von neuer Bergbauausstattung für die Arbeiten, die am neuen Portal erfolgen sollen (siehe Fotos unten).
Die Genehmigungen machen Fortschritte und die öffentliche Bekanntgabe ist abgeschlossen. Auch andere, kleinere Zusätze zur Beantragung der Genehmigung sind erfolgt. Ein aktualisierter Antrag wird in wenigen Tagen an das Bergbauministerium geschickt.
Dr. Mathew Ball, P.Geo., VP Exploration von Ximen Mining Corp. hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift NI 43-101 die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen freigegeben.
Außerdem gibt das Unternehmen bekannt, dass es eine Finanzierung über Bruttoerlöse von 408.000 $ abgeschlossen hat. Die nicht vermittelte Privatplatzierung besteht aus 1.600.000 Einheiten zu einem Preis von 0,255 $ pro Einheit. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie und einem übertragbaren Stammaktien-Kaufwarrant. Jeder ganze Warrant berechtigt den Inhaber 24 Monate ab Ausgabedatum zum Kauf einer weiteren Stammaktie des Emittenten zu einem Ausübungspreis von 0,35 $ pro Aktie. Die Haltefrist für die Platzierung endet am 7. März 2021. Die Nettoerlöse aus der Privatplatzierung werden für die weitere Exploration der Mineralkonzessionsgebiete des Unternehmens in British Columbia und als allgemeines Arbeitskapital verwendet.
Christopher Anderson, ein Director und/oder eine Führungsperson des Unternehmens, nahm an dem Angebot teil, was eine Transaktion eines nahestehenden Unternehmens laut TSX Venture Exchange Policy 5.9 und Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (“MI 61-101”) – darstellt. Das Unternehmen berief sich auf Abschnitt 5.5(a) von MI 61-101 für eine Befreiung von den offiziellen Bewertungsbestimmungen und auf Abschnitt 5.7(1)(a) von MI 61-101 für eine Befreiung von der Regelung der Minderheitsaktionärszustimmung von MI 61-101, weil der Verkehrswert der Transaktion nicht 25% der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigt.
Ximen Mining Corp. besitzt sämtliche Rechte an drei seiner Edelmetallprojekten, die sich im Süden der Provinz British Columbia befinden. Die beiden Goldprojekte von Ximen sind das Goldprojekt Amelia und das epithermale Goldprojekt Brett. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Derzeit ist das Silberprojekt Treasure Mountain Gegenstand einer Optionsvereinbarung. Der Optionspartner tätigt jährlich gestaffelte Zahlungen in Form von Barmittel und Aktien und finanzieren auch die Erschließung dieses Projekts. Das Unternehmen hat kürzlich die Kontrolle über die Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson (British Columbia) übernommen, die alle ober- und unterirdischen Rechte, Gebäude und Gerätschaften umfasst.
Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XMA und der WKN-Nummer A2JBKL in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen über den Erhalt der Genehmigung der TSX Venture Exchange und die Ausübung der Option. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählen die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt.. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.
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