Weihnachten und Silvester
Die wohl einschneidendsten Änderungen kommen zu den Festtagen und zum Jahreswechsel auf uns zu. So wird die Kontaktbeschränkung zwar zu Weihnachten etwas gelockert, doch die große Familienfeier bleibt tabu. Zu den Festtagen gilt eine erweiterte Obergrenze von zehn Personen – auch aus mehr als zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Diese Kontaktbeschränkung gilt vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021. Vor Familientreffen an den Feiertagen rät die Bundesregierung dazu, sich nach Möglichkeit in eine Selbstquarantäne – Pardon: „Schutzwoche“ – zu begeben, bis sicher ist, dass es keine Krankheitssymptome gibt.
Auch der Jahreswechsel wird stiller als sonst. Denn Feuerwerke auf belebten Plätzen und Straßen werden verboten. Wo genau das Verbot gilt, regeln die Kommunen selbst. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Einsatz- und Hilfskräfte durch die typischen Pyro-Unfälle zu Silvester zusätzlich belastet und die Kapazitäten des Gesundheitssystems freigehalten werden. Im Übrigen empfiehlt die Bund-Länder-Runde, generell auf Böllern zu verzichten.
Neue Hot-Spot-Regel
Bis zum 20. Dezember gelten die verschärften Regeln. Sollten die Zahlen bis dahin nicht signifikant gesunken sein, werden die Maßnahmen um jeweils 14 Tage verlängert. An Hot-Spots mit diffusem Infektionsgeschehen und mit mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, können weitere Maßnahmen, wie etwa Ausgangsbeschränkungen oder Schulschließungen, verhängt werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt Sache der Bundesländer bzw. Landkreise. Bei einem Inzidenzwert von 50 und sinkender Tendenz können die Länder hingegen eigenständig Lockerungen beschließen.
Härtere Kontaktbeschränkungen
Die Festtage ausgenommen, sind private Treffen mit Freunden oder innerhalb der Familie ab dem 1. Dezember auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und auf maximal fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahren zählen nach Auskunft der ARAG Experten nicht dazu.
Appell an Arbeitgeber
Um den bundesweiten Grundsatz ‚Stay at home‘ umzusetzen, werden Arbeitgeber gebeten, noch einmal die Möglichkeiten von Homeoffice-Lösungen zu prüfen. So sollen möglichst viele Betriebe vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 schließen. Darüber hinaus gab es auch einen Appell, in Arbeits- und Betriebsstätten darauf zu achten, dass – wenn der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – Maskenpflicht und Hygieneregeln eingehalten werden.
Änderung an Schulen
Am 18. Dezember ist bereits der letzte Schultag in diesem chaotischen Corona-Jahr. Vorgezogene Weihnachtsferien – wenn das kein Geschenk ist! Der Appell an alle Schüler: Die freien Tage vor dem Fest sollten möglichst zurückgezogen verbracht werden, um das Ansteckungsrisiko bis zu den Feiertagen auf ein Minimum zu reduzieren und dann mit einem etwas erweiterten Familien- oder Freundeskreis Weihnachten zu genießen.
In Corona-Hot-Spots mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt für alle Jahrgänge schon ab der siebten Klasse eine Maskenpflicht im Unterricht. An Schulen ohne Infektionsgeschehen kann diese ausgesetzt werden. Auch in den jüngeren Jahrgängen kann eine Maskenpflicht eingeführt werden. Ab einem Inzidenzwert von 200 müssen die Schulen Gegenmaßnahmen ergreifen. Abschlussklassen sollen davon ausgenommen sein. Zudem soll ab der achten Klasse hybrid – also im Wechsel zwischen digital und analog – unterrichtet werden, die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Einrichtungen. Dabei wird die Hälfte der Schulklasse von zu Hause aus per Video zum Unterricht hinzugeschaltet. Im wochenweisen Wechsel tauschen beide Klassengruppen.
Neu ist nach Auskunft der ARAG Experten die Anwendung einer Teststrategie, die vorsieht, im Falle einer Infektion die ganze Klasse für fünf Tage in Quarantäne zu schicken. Die Kontaktgruppe wird dabei vom Gesundheitsamt definiert. Danach erfolgt ein Antigen-Test bei allen Betroffenen. Fällt dieser negativ aus, können die Schüler wieder in den Präsenzunterricht. Positiv getestete Schüler werden nach drei Tagen nochmals getestet. Dafür sollen zusätzliche Test-Kapazitäten vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Weihnachts-Shopping mit Geduld
Für Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt wie bisher: Es darf sich ein Kunde pro zehn Quadratmeter darin aufhalten. Bei größeren Geschäften gibt es nun aber Einschränkungen: Auf die zusätzliche Verkaufsfläche darf nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter zur selben Zeit eingelassen werden. Dadurch werden sich die Warteschlangen vor den größeren Geschäften vermutlich noch weiter in die Länge ziehen. Hier gilt: Schlangestehen nur mit Maske! Die Maskenpflicht gilt künftig zudem auch schon auf den Parkplätzen der Läden.
Keine Skiferien?
Es ist ein Appell, aber der ist eindringlich: Auf Skiurlaube soll verzichtet werden. Die Bundesregierung will nun auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass Skitourismus erst ab dem 10. Januar wieder zugelassen wird. Entsprechende Gespräche werden nun mit den betroffenen Ländern geführt.
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