Die Überlastung der beruflich Pflegenden ist seit langem bekannt und dokumentiert. Der DBfK hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf deutliche Kritik vor allem am geplanten Zuwachs von 20.000 Pflegehilfskräften geübt. Dem Entwurf fehle ein verbindliches Konzept zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens inklusive eines Zeitplanes, durch das die Personalsituation in der stationären Langzeitpflege nachhaltig verbessert werde und das Vertrauen der Pflegenden darin bestärke, so der DBfK.
Wagner betonte in der Anhörung, dass dringend ein Fahrplan zur Umsetzung der neuen Personalbemessung erstellt werden müsse. „Wir halten grundsätzlich die Schaffung der 20.000 Stellen für sinnvoll, aber nicht für ehrgeizig genug. 20.000 Stellen bei rund 14.500 Einrichtungen fallen nur begrenzt ins Gewicht. Uns fehlt aber vor allem eine verbindliche Aussage zu den weiteren Schritten in der Umsetzung des entwickelten Personalbemessungsverfahrens. Dies wäre ein wichtiges Signal für die Berufsgruppe.“
Der DBfK kritisiert außerdem, dass die Anforderungen an die Qualifikation der Hilfskräfte nicht hinreichend geregelt seien. „Die landesrechtlich geregelte Ausbildung der Hilfskräfte muss aus unserer Sicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen und nicht lediglich begonnen werden. Natürlich kann es hier Ausnahmen wie Elternzeit geben, aber diese müssen klar definiert werden“, so Wagner.
Das geplante Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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