Die Klägerin hatte ihren Audi A4 mit dem Motorentyp EA 189 im Juli 2015 erworben. Fahrzeuge mit ebendiesem Motor enthalten jedoch ein sogenanntes Thermofenster – eine Motorsteuerung, die je nach Außentemperatur die Abgasreinigung herunterfährt oder vollständig aussetzt und die der EuGH deshalb als illegale Abschalteinrichtung einstuft.
Daran ändert auch das von VW angebotene Software-Update nichts. So sah es auch das LG Bonn im vorliegenden Fall. Demnach führe das Update nicht zu einer Mangelbeseitigung. Vielmehr verbleibe für die Klägerin das Risiko, dass aus den Veränderungen Folgeprobleme erwachsen, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
„Bezeichnend ist, dass VW im Laufe des Verfahrens die Einrede der Verjährung aus freien Stücken zurückgenommen hatte. Offenbar rückt man beim Autokonzern in Wolfsburg inzwischen selbst davon ab, worauf man bis zuletzt so beharrlich bestanden hatte: Eine übliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die gegen Ende des Jahres beginnt, in dem sich die Tat ereignete“, erklärt Ulf Böse, Rechtsanwalt und geschäftsführender Namenspartner bei Decker & Böse.
Mit dem von Decker & Böse durchgesetzten Urteil vor dem LG Bonn setzt sich die verbraucherfreundliche Haltung an den Gerichten in puncto EA189-Verjährung fort. So sprach das Landgericht Frankfurt im August 2020 einem Kläger Schadensersatz zu, obwohl dieser seinen VW-Diesel mit dem EA189-Motor erst 2016 erworben hatte. Im selben Monat entschied auch das Landgericht Ellwangen, dass eine Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten sei. Demnach hätte der Kläger, der seinen VW Sharan bereits 2012 gekauft hatte, frühestens 2017 davon ausgehen müssen, dass er durch den VW-Betrug Schaden erlitten hat. Und erst am 19. August verurteilte das Landgericht Krefeld den Autokonzern zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung beim Kauf eines VW-Neuwagens aus dem Jahr 2016. Laut Begründung habe der Käufer ein knappes Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals davon ausgehen dürfen, ein Fahrzeug ohne illegale Abschalteinrichtung erworben zu haben.
Zuletzt urteilten verschiedene Gerichte sogar, dass eine Verjährung der Ansprüche erst in zehn Jahren ab Kauf des Fahrzeugs eintrete. Andere wiederum erkennen noch nicht einmal den Beginn einer Verjährungsfrist, da die Rechtslage nach wie vor unklar sei. Demnach würde diese erst nach einer Rechtsprechung des BGH beginnen. Dazu kommt es aber nicht vor dem 14. Dezember dieses Jahres.
„Wir von Decker & Böse gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil in Karlsruhe aus und raten deshalb allen geschädigten VW-Fahrzeughaltern nach wie vor, sich juristisch gegen den Betrug zu wehren“, sagt Ulf Böse.
Decker & Böse ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Verbraucherschutz und Massenschäden in Deutschland. Die Sozietät wurde 2015 von Ulf Böse und Markus Decker an ihrem heutigen Hauptstandort in Köln gegründet. Weitere Zweigstellen befinden sich in Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt a. M., München und Stuttgart. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der insgesamt 150 Mitarbeiter gehören insbesondere Autokauf-Rückabwicklung sowie Schadensersatz im Rahmen des Abgasskandals, Diesel-Fahrverbot, Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen, Widerruf von Autokrediten, Leasingverträgen, Immobiliendarlehen und Konsumentenkrediten sowie Themen innerhalb des Verkehrs- und Arbeitsrechts.
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