Dies betrifft vor allem Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien und Brauereien. Voraussetzung: Mindestens 30 Prozent des Umsatzes müssen normalerweise über den gastronomischen Bereich oder Catering erzielt werden. Für die Beantragung muss der Betrieb einen coronabedingten Liquiditätsengpass nachweisen. Zwingend erforderlich ist die Einbeziehung eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers.
Bei 30 bis 49 Prozent Umsatz mit gastronomischen Bezug liegen die Zuschüsse dann bei bis zu 2.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 1.000 Euro pro Mitarbeiter. Ab 50 Prozent gastronomischem Umsatz gibt es 3.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 2.000 Euro pro Mitarbeiter. Die Zuschüsse werden jeweils für maximal drei Monate gewährt – auch rückwirkend bis Mai. Neu: Die Frist für die Beantragung wurde um vorerst drei Wochen verlängert. Anträge können nun bis zum 15.12.2020 gestellt werden!
Weitere Angaben und Formulare finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
Für das baden-württembergische Handwerk gibt die BWHM GmbH (0711/263709-151 oder mkeck@bwhm-beratung.de) zur Stabilisierungshilfe gerne Auskunft.
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