Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) in Deutschland bemüht sich um eine innerkirchliche Lösung des seit Jahren schwelenden Konflikts um die Bewertung von Homosexualität. Dazu hat jetzt der im März vergangenen Jahres eingesetzte „Runde Tisch“ seinen Vorschlag veröffentlicht, mit dem ein Kompromiss zwischen der konservativen Sichtweise und der auf mehr Offenheit dringenden Position möglich sein könnte.
Vorläufige Außerkraftsetzung von negativen Aussagen zum Thema Homosexualität
Der Vorschlag umfasst zwei Änderungen der für den deutschen Teil der EmK gültigen Ordnung. Zum einen sollen die wenigen Passagen mit negativen Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die dazugehörigen Verbote kirchlicher Handlungen vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Andererseits soll in der Ordnung der Kirche die Neuformierung eines „Gemeinschaftsbunds“ innerhalb der EmK in Deutschland verankert werden, in dem ausdrücklich die konservative Profilierung besonders in Fragen von Sexualität und Ehe Ausdruck finden und gelebt werden könne.
Die Mitglieder des „Runden Tischs“ wenden sich in ihrer Vorlage mit sieben Anträgen an den Kirchenvorstand der EmK in Deutschland. Dabei gehe es um die vorläufige Außerkraftsetzung von drei Sätzen in den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche (Artikel 161 G der „Verfassung, Lehre und Ordnung“, VLO), in denen das Thema Homosexualität negativ formuliert sei. Ebenfalls soll das Verbot kirchlicher Handlungen und Feiern für gleichgeschlechtliche Paare durch ordinierte Geistliche der EmK und in Kirchen der EmK vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Das „Schweigen in der Ordnung“ zu diesen Fragen gäbe Gemeinden und Jährliche Konferenzen der EmK in Deutschland somit die Möglichkeit, sich für die Belange von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stärker zu öffnen, ohne disziplinarische Maßnahmen befürchten zu müssen.
Gewissensschutz zugesichert
Diese Öffnung wäre jedoch kein Automatismus. Das sicherten zwei weitere vorgeschlagene Beschlüsse ab, in denen ordinierten Geistlichen der Gewissensschutz garantiert und Gemeinden der EmK zugesichert werde, nicht automatisch kirchliche Handlungen an gleichgeschlechtlichen Paaren durchführen zu müssen. Die Außerkraftsetzung bedeute somit nicht die gleichzeitige Inkraftsetzung und Befürwortung kirchlicher Handlungen für gleichgeschlechtliche Paare.
Ein weiterer Beschluss diene der Bildung und Ausgestaltung eines Gemeinschaftsbunds innerhalb der EmK in Deutschland, dem sich einzelne Kirchenmitglieder sowie Gemeinden oder Bezirke anschließen könnten. Dieser Bund böte Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen die Möglichkeit, weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat zu haben und ausdrücklich in die Arbeit der Kirche eingebunden zu sein.
Kirchenvorstand der deutschen EmK entscheidet
Die EmK weist in einer Pressmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschläge des „Runden Tischs“ noch nicht beschlossen seien. Nur der für den deutschen Teil der EmK zuständige Kirchenvorstand könne diese Veränderungen vorläufig bis zur nächsten Tagung der Zentralkonferenz in Kraft setzen. Nötig wäre dieser Zwischenschritt mit vorläufiger Beschlussfassung durch den Kirchenvorstand, weil die für Ordnungsänderungen zuständige und regulär für diesen Monat geplante Zentralkonferenz coronabedingt um ein Jahr verschoben werden musste. Stattdessen tage jetzt der Kirchenvorstand am 20. und 21. November. Für die Beratung und Entscheidungsfindung zum Vorschlag des „Runden Tischs“ würden die Mitglieder der Zentralkonferenz jedoch per Videokonferenz zugeschaltet.
Der Vorschlag des mit 21 Personen besetzten „Runden Tischs“ unter der Leitung von Bischof Harald Rückert wäre mit großer Übereinstimmung zustande gekommen. „Es ist ein Wunder“, beschreibt der Bischof diese Einigkeit, weil die Sichtweisen der Mitwirkenden in Fragen von Eheschließung und Ordination Homosexueller sehr weit auseinandergelegen hätten. Mehrere Male habe der Prozess vor dem Aus gestanden. Einige Mitglieder hätten den Prozess auch verlassen. Die schlussendlich gefundene Einigkeit stimme ihn zuversichtlich, dass für den deutschen Teil der Kirche eine Lösung in dieser Auseinandersetzung in greifbarer Nähe sei.
Seit 1972 weltweite Auseinandersetzung zur Bewertung von Homosexualität
Die Auseinandersetzungen zur Bewertung unterschiedlicher Orientierungen im Bereich menschlicher Sexualität seien in der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) schon seit 1972 im Gange. Während der damaligen Tagung der weltweiten Generalkonferenz wären die Sozialen Grundsätze verabschiedet und in die Ordnung der Kirche integriert worden. Während der Beratungen über die Beschlussfassung zu den Sozialen Grundsätzen wurden Aussagen über die Ablehnung praktizierter Homosexualität in den Wortlaut der Vorlage aufgenommen. Später habe die Generalkonferenz ihre Ordnung mit dem Verbot der Ordination Homosexueller und kirchlicher Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare ergänzt. Die Auseinandersetzung über diese Frage sei regelmäßig Thema bei allen Tagungen der Generalkonferenz gewesen. Immer wieder habe sich eine Mehrheit gegen eine große Minderheit durchgesetzt und hätte das Kirchenrecht nach und nach verschärft.
Verschärfte Disziplinarmaßnahmen beschlossen
Im Februar 2019 tagte die außerordentliche Generalkonferenz der (EmK) unter dem einzigen Tagesordnungspunkt, für die weltweite Kirche in der Frage der Bewertung menschlicher Sexualität eine Lösung zu finden. Entgegen der Hoffnung weiter Teile der Kirche in den Vereinigten Staaten und auch weltweit wurde dabei jedoch die traditionelle Sichtweise hinsichtlich Eheschließung und Ordination Homosexueller mit knapper Mehrheit (53 zu 47 Prozent) bestätigt. Zudem seien verschärfende Disziplinarmaßnahmen bei Zuwiderhandlung beschlossen worden.
Nur zehn Tage nach Ende dieser Generalkonferenz hatte der Kirchenvorstand als geschäftsführendes Gremium der EmK-Zentralkonferenz Deutschland erklärt, „dass wir in der Bewertung von Homosexualität weder im Kirchenvorstand noch in der Gesamtkirche einig sind“. Es sei zu befürchten, „dass das auch auf absehbare Zeit so bleiben wird“. Für weitere Beratungen in diesen Fragen formulierte der Kirchenvorstand das Ziel, „als Kirche zusammen(zu)bleiben, in der Menschen unterschiedlicher Auffassungen miteinander leben können“ und dass „Menschen unterschiedlicher Überzeugungen Geborgenheit und Heimat in der Kirche finden sollen“. Dazu sollte ein „Runder Tisch“ gebildet werden, der für den deutschen Teil der EmK einen Vorschlag unterbreiten sollte.
Internationale Mediation
Fast zeitgleich mit dem Beginn der Arbeit des Runden Tischs der EmK in Deutschland formierte sich eine international besetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des US-amerikanischen Anwalts und Mediators Kenneth R. Feinberg. Diese Gruppe formulierte eine Vereinbarung unter dem Titel „Versöhnung und Gnade durch Trennung“. Mit dieser Vereinbarung sollte eine respektvolle Teilung der weltweiten Kirche bei der für Mai dieses Jahres geplanten Generalkonferenz beraten und ermöglicht werden. Nach diesem Vorschlag sollte die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche (United Methodist Church) weiterbestehen und wie bisher verschiedenen Frömmigkeitsausprägungen und Überzeugungen Heimat bieten.
Hinsichtlich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Ordination Homosexueller habe sich die Kirche öffnen können, ohne dass diese Öffnung für alle Teile der bestehenden Kirche in gleicher Weise hätte umgesetzt werden müssen. Zugleich sah der Vorschlag die Bildung einer neuen, traditionell orientierten methodistischen Kirche („new traditionalist Methodist denomination“) vor. Diese sollte sich von der Evangelisch-methodistischen Kirche ablösen können und sich eigenständig strukturieren.
Coronabedingt alles in der Schwebe
Wegen der weltweiten Corona-Pandemie musste die für diese Fragen allein zuständige Generalkonferenz als weltweit höchstes Leitungsgremium der Evangelisch-methodistischen Kirche verschoben werden. Der für Mai dieses Jahres angesetzte Termin wurde auf Spätsommer nächsten Jahres verschoben. Deshalb seien alle Entscheidungen bis zum neu angesetzten Termin der Generalkonferenz ausgesetzt. Das führe zu schwierigen Situationen innerhalb der weltweit strukturierten EmK. So seien für den US-Teil der EmK die bestätigten und verschärften Beschlüsse der außerordentlichen Generalkonferenz von 2019 bereits in Kraft getreten.
Für die außerhalb der Vereinigten Staaten als Zentralkonferenzen organisierten Gebiete der EmK würden diese Beschlüsse noch nicht gelten, weil diese erst in einer anderthalbjährigen Übergangsfrist zu beraten und zu bestätigen gewesen wären. Weltweit befänden sich alle diese Gesprächsprozesse und Auseinandersetzungen aufgrund der coronabedingten Verschiebungen der Generalkonferenz und der Zentralkonferenzen in der Schwebe. Dazu gehöre auch die Unklarheit hinsichtlich der in der Mediation vorgeschlagenen Aussetzung aller Disziplinarmaßnahmen gegen ordinierte Geistliche der EmK bis zu einer endgültigen Entscheidung in dieser Thematik durch die Generalkonferenz.
Auf diesem Hintergrund würden die jetzt vom „deutschen Runden Tisch“ vorgelegten und auch nur für den deutschen Teil der EmK geltenden Ergebnisse international aufmerksam verfolgt, erklärt der für die EmK in Deutschland zuständige Bischof Harald Rückert. Falls der jetzt vom „Runden Tisch“ formulierte Vorschlag angenommen werde, würde die Zentralkonferenz Deutschland Teil der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche bleiben, so Rückert.
Allerdings sei laut Rückert zum jetzigen Zeitpunkt offen, wie die Evangelisch-methodistische Kirche auf Weltebene sich in diesen Fragen bei der ins kommende Jahr verschobenen Generalkonferenz entscheiden werde. Auf Weltebene wären die Auseinandersetzungen in dieser Frage immer noch so heftig, dass die Wahrscheinlichkeit einer Trennung entlang dieser Bruchstellen zu sexualethischen Positionen weiterbestehe. In Deutschland scheine mit dem jetzigen Vorschlag das Zusammenbleiben trotz unterschiedlicher Positionen möglich. Vielleicht könnte das dann auch ein Signal für die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche sei.
Evangelisch-methodistische Kirche
In Deutschland zählt die EmK 49.111 Kirchenmitglieder und –angehörige in 437 örtlichen Gemeinden, die von 296 Pastoren und Pastorinnen betreut werden (Stand 31.12.2019). Weltweit gehören zur Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church) rund zwölf Millionen Mitglieder. Insgesamt sind es über 51 Millionen Menschen, die zu Kirchen methodistischer Tradition sowie mit ihnen verbundener unierter und vereinigter Kirchen zählen.
Weitere Informationen zur Thematik: https://www.emk.de/meldungen-2020/eine-loesung-bahnt-sich-an/
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