Mit Maske ans Lenkrad?

Streng genommen darf in Deutschland keine Maske am Lenkrad getragen werden. Die Straßenverkehrsordnung verbietet Fahrern, Hauben, Schleier und Masken zu tragen (Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1), weil Fahrer nicht mehr erkennbar sind, wenn große Teile des Gesichts verdeckt sind. Doch das Coronavirus hat auch hier geltendes Recht durcheinandergewirbelt. Insbesondere, wenn mehrere Personen im Auto unterwegs sind, kann der Mindestabstand in einem Pkw in der Regel nicht eingehalten werden. Dann macht ein Mundschutz auch für den Fahrer durchaus Sinn, auch wenn er streng genommen keine Maske tragen müsste, zumindest wenn die Insassen aus höchstens zwei Haushalten kommen. Handelt es sich bei den Insassen um Angehörige eines Haushaltes, muss natürlich ebenfalls keine Maske getragen werden. Dabei weisen die ARAG Experten darauf hin, dass selbstgenähte Masken oft zu groß sind und eine Identifizierung unmöglich machen. Daher sollten Fahrer besser auf handelsübliche Mund-Nasen-Masken zurückgreifen. Darüber hinaus geben die ARAG Experten zu bedenken, dass Brillenträger, die einen Mundschutz tragen, oft mit beschlagenen Brillengläsern zu kämpfen haben. In dem Fall muss der Mundschutz sofort abgenommen werden. Für Taxis gilt: Da Taxis zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören, gilt für Fahrer Maskenpflicht. Laut Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. müssen auch Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wer sich weigert, muss nicht transportiert werden. Übrigens: Der Innenspiegel ist ein äußerst ungeeigneter Maskenhalter, weil die Sicht dadurch zu sehr eingeschränkt wird.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel