Wenn Mieter vom am Haus produzierten Solarstrom profitieren sollen, muss dies nach Auffassung von Haus & Grund künftig als Eigenverbrauch gelten. Zudem sollten Eigentümer und Anlagenbetreiber bei der Eigenversorgung nicht zum Energieversorgungsunternehmer werden, was erhebliche bürokratische Vereinfachungen und den Abbau der bisherigen administrativen Hemmnisse zur Folge hätte. Der Stromverbrauch aus der hauseigenen Solaranlage sollte wie bei der Heizung mit den jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden können. „Unter diesen Voraussetzungen würde ein Anreiz für Investitionen in Solarstromanlagen gerade in den Innenstädten und gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Wohnkosten geschaffen“, betonte Warnecke.
Er verwies zudem auf entsprechende Anforderungen der EU. Diese fordere in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, dass rechtliche Hindernisse für die Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität – auch für Mieter – beseitigt werden sollten. „Die EEG-Novelle ist eine große Chance, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen. Der Bundestag kann das Ruder jetzt noch herumreißen“, erklärte Warnecke.
Haus & Grund unterstützt den vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappell zum Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen im EEG 2021.
Verbändeappell:
https://www.hausundgrund.de/sites/default/files/2020-11/EEG2021_Verbändeappell_V3.pdf
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