„Die Verantwortung dafür tragen das federführende Bundesarbeitsministerium und der Gesetzgeber, die trotz einfacherer Alternativen der Rentenversicherung ein extrem aufwändiges Verfahren aufgebürdet haben“, stellt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) fest. „Einerseits klagen Politiker seit Jahren schon über zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge und haben im Koalitionsvertrag die Entwicklung eines kostengünstigen Standardproduktes als Ziel festgehalten. Andererseits wird ein Zuschlag in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, dessen Verwaltungskosten im Einführungsjahr ein Viertel der Leistungen ausmachen. Das ist schizophren.“
An Warnungen aus den Reihen der Rentenversicherung und von Experten hat es nicht gemangelt. Einfachere Alternativen wie zum Beispiel eine Verwaltungskooperation mit den Grundsicherungsämtern und eine Aufstockung über das System der Grundsicherung im Alter galten politisch als nicht opportun. Nun müssen Beitrags- oder Steuerzahler die hohen Kosten schultern.
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