Viele Kunden, die im vergangenen Jahr bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten, konnten diese aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr antreten. Einige Reisende waren gezwungen, die Reise unvermittelt abzubrechen. Diese Kunden bekamen ihre Kosten nur zu einem Teil mithilfe des Reisesicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erstattet. Die Bundesregierung hat beschlossen, den fehlenden Differenzbetrag zu ersetzen und bietet freiwillige Ausgleichszahlungen an. „Betroffene müssen sich dafür auf einem bereitgestellten Portal registrieren und erforderliche Unterlagen einreichen“, informiert Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie ruft auf, diese Möglichkeit zu nutzen.
Bis zum 15. November können sich Thomas Cook-Kunden noch eintragen. Online sind Angaben, Belege und Erklärungen zu übermitteln. Anhand dieser Dokumente prüft das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ob Kosten erstattet werden. Damit Verbraucher*innen einen Ausgleich erhalten, müssen sie unter anderem ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter und der Zurich-Versicherung (KAERA) zuvor angemeldet haben.
Die Bundesregierung bittet bei Kundin*innen von Thomas Cook, Bucher Reisen & Öger Tours, welche sich bereits auf dem Bundportal registriert, jedoch noch keine Ausgleichszahlung erhalten haben, um Geduld. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall variieren und längere Zeit in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und das Portal für die Erstattung sind zu finden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de/Thomas-Cook.
Bei Fragen zum Anmelden von Ansprüchen oder zum Reiserecht in der Corona-Krise können sich Betroffene bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341- 696 2929 möglich.
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