Die ESEF-Pflicht rückt mit großen Schritten näher

Welche Anforderungen werden mit dem neuen verpflichtenden Format ESEF an Wertpapieremittenten in der EU gestellt? Die ESEF-Auflagen sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Berichte in dem neuen Format erstmals ab Anfang 2021 einzureichen sind. Der Zweck dieser neuen Regelung ist es, die Angaben aus den konsolidierten Jahresabschlüssen von EU-Emittenten maschinenlesbar und leichter analysierbar zu machen.

Für die richtige Erstellung des Berichts gemäß den Richtlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ist eine IT-Anwendung notwendig, welche die Erstellung einer solchen Datei erlaubt. Comarch hat bereits eine speziell dafür vorgesehene Anwendung in sein Angebot aufgenommen – Comarch ESEF. Diese wird bereits von über dreißig börsennotierten Unternehmen genutzt wie: Apator S.A., APS Energia S.A., Erbud S.A., Korporacja KGL S.A., Master Pharm S.A., Unimot S.A., P.A. Nova S.A., Vigo System S.A. sowie X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. Mithilfe der Anwendung Comarch ESEF hat die Comarch S.A. auch die konsolidierten Finanzberichte der eigenen Gesellschaft von 2019 in das iXBRL-Format umgewandelt.

Für Comarch ESEF haben sich auch erste Unternehmen aus Deutschland entschieden, darunter die Deutsche Real Estate AG.

Die Pflicht der Erstellung der konsolidierten Jahresabschlüsse im ESEF-Format betrifft Jahresberichte, die für einen am 1. Januar 2020 oder später beginnenden Berichtszeitraum gelten. In der Praxis bedeutet dies, dass die ersten Berichte im XBRL-Standard Anfang 2021 erstellt werden müssen. Deswegen sollte man sich schon jetzt mit den Bestimmungen der Vorschriften vertraut machen und die Verfahren im Unternehmen auf diese Änderungen anpassen.

Überblick zu ESEF

Die Berichterstattungspflicht im ESEF-Format erlaubt eine Standardisierung der Berichte von Börsenunternehmen, die in der gesamten Europäischen Union tätig sind. Gemäß den neuen Vorschriften müssen die Angaben in den konsolidierten Berichten, die gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurden, mithilfe der Sprache XBRL (Etikettierung) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch Verwendung einer Sammlung von Begriffen, die in der Taxonomie bzw. im Glossar der Grundbegriffe der IRFS enthalten sind. Auf diese Weise werden die Angaben aus einem Bericht, den z. B. ein in Deutschland ansässiges Unternehmen erstellt hat, auf dieselbe Art gekennzeichnet wie Informationen, die in einem Bericht einer z. B. in Frankreich ansässigen Firma enthalten sind.

Die XBRL-Berichterstattung wird in elektronischer Form verfügbar und durch Verwendung der Standardspezifikation Inline-XBRL (iXBRL) über den Webbrowser abrufbar sein.

„Die ESEF-Berichterstattung bringt eine Reihe von Vorteilen für alle Kapitalmarktteilnehmer, weil die geordneten Finanzdaten eine hohe Nutzbarkeit haben werden. Investoren und Börsenanalytiker erhalten Zugang zu strukturierten Informationen und die Finanzanalyse von börsennotierten Unternehmen wird deutlich einfacher. Unternehmen werden bei Verwendung einer entsprechenden IT-Lösung unter anderem die Posten in der Finanzberichterstattung gemäß der geltenden Taxonomie ordnen können“, sagte Andreas Rosenberger, Consultant bei Comarch.

Für eine korrekte Berichtanfertigung ist ein Informatiktool notwendig, das die Erstellung von Dateien gemäß den neuen Richtlinien ermöglicht. Comarch hat bereits die speziell dafür vorgesehene Anwendung Comarch ESEF in sein Angebot aufgenommen. Das System ist als Cloud-Version und auch als Desktop-Version erhältlich. Unternehmen können auch die Demoversion der Anwendung verwenden, die mit den grundlegenden Funktionen zur Berichterstellung ausgestattet ist: https://esef.comarch.com/comarch-esef/login.

Fakten zu Comarch ESEF

Die Anwendung Comarch ESEF besitzt die notwendigen Funktionen für die Erstellung eines Finanzberichts, der den ESEF-Richtlinien entspricht. Nutzer können Daten aus einem früheren im DOCX- oder PDF-Format erstellten Dokument in das System importieren. Sobald der Bericht importiert wurde, können alle mit der Berichterstellung verbundenen Handlungen direkt in der Anwendung vorgenommen werden. Das System gestattet eine Bearbeitung der Daten (zusammen mit der Möglichkeit, Daten einer Tabellenkalkulation zu aktualisieren) sowie eine Bearbeitung in Verbindung mit der Etikettierung und auch die Verwaltung der Finanzberichte.

Die Software besitzt eine integrierte Sammlung der neuesten Etiketten der ESEF-Taxonomie bzw. ein Glossar der Begriffe, die für die Etikettierung der Daten bei der Berichterstattung im XBRL-Standard verwendet werden. Anwender können den Daten im Finanzbericht zugeordnet werden und das Glossar kann einfach mit neuen Einträgen ergänzt und erweitert werden. Zusätzlich lässt sich der Bericht anhand einer intuitiven Steuerung mithilfe des Taxonomiebaums oder über die Suchfunktion durchsuchen. Einmal etikettierte Daten können in die Dokumente, die in den nächsten Jahren zu erstellen sind, übertragen werden.

Die Lösung von Comarch ist über einen Webbrowser zugänglich. Auf diese Weise haben Einzelpersonen aus der Abteilung der Finanzberichterstattung einen schnellen, und noch wichtiger, einen sicheren Zugang zu den gemeldeten Daten, ohne dass auf jedem Gerät eine Software installiert werden muss.

ESEF in der Praxis

Im Webcast von Comarch und PricewaterhouseCoopers GmbH | PwC wird dargestellt, welche Neuerungen mit der Einführung des ESEF-Formats verbunden sind und wie es mit ESEF Mapping, Tagging und Validierungsregeln steht

Weitere Informationen unter: https://www.comarch.de/service-und-support/whitepaper-und-webcasts/webcast-esef-basierte-finanzberichterstattung/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Comarch AG
Riesstraße 16
80992 München
Telefon: +49 (89) 14329-0
Telefax: +49 (89) 14329-1114
https://www.comarch.de

Ansprechpartner:
Klaus Lechner
PR-Spezialist
Telefon: +49 (89) 14329-1229
Fax: +49 (89) 14329-1114
E-Mail: Klaus.lechner@comarch.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel