Die Basisrente ist ideal für Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte, die steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen möchten. Unternehmer können damit eine umfassende private Altersvorsorge aufbauen, angestellte Top-Verdiener können Gehaltsbestandteile absichern, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen (2020: 82.800 Euro).
„Die Basisrente ermöglicht es, wesentlich höhere Beträge steuerlich geltend zu machen als jede andere Vorsorgeform“, erklärt Tom Friess, Geschäftsführer des VZ VermögensZentrums. 2020 können Ledige bis zu 25.046 Euro einzahlen, Ehepaare das Doppelte. „Der Steuervorteil ist enorm, denn derzeit können 90 Prozent davon von der Steuer abgesetzt werden, also 22.541 Euro.“ Wer dieses Jahr noch Steuern sparen möchte, dem bietet die Basisrente großes Potential. Im kommenden Jahr ist der Steuervorteil sogar noch größer. Dann sind Einzahlungen bis zu 25.787 Euro förderfähig und der abzugsfähige Anteil steigt auf 92 Prozent. Unterm Strich erkennt das Finanzamt dann 23.724 Euro steuerlich an.
Basisrente mit ETFs erhöht Ertragschancen
„Die besten Lösungen sind Basisrenten, die auf Wertpapieranlagen basieren“, weiß der VZ-Chef. Versicherer bieten die Basisrente als Rentenversicherungen an, der Garantiezins von Neuverträgen liegt allerdings bei nur 0,9 Prozent. Größere Renditechancen bietet die Umsetzung mit Fondssparplänen, zum Beispiel mit kostengünstigen ETFs. Idealerweise sollte der Aktienanteil des Depots dem individuellen Risikoprofil entsprechen und in den Jahren vor Rentenbeginn schrittweise reduziert werden.
Das VZ VermögensZentrums entwickelt neu eine kostengünstige Basisrente, die den Versicherungsschutz mit ETF-Anlagen verbindet. Anders als viele Basisrenten punktet die VZ-Lösung mit flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten und individueller ETF-Auswahl. „Bei der VZ-Basisrente zahlen Sie keine Provisionen, Ausgabeaufschläge, Abschluss- oder Vertriebskosten“, sagt Tom Friess. „Auch die Versicherung und die Verwaltung des Vorsorgekapitals sind sehr günstig.“ Weitere Steuervorteile: Vermögenserträge sind kapitalertragsteuerfrei, die Renten müssen nur zum Teil versteuert werden, und der persönliche Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel niedriger.
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