Wohnungslose in der Pandemie schützen und nicht vergessen

Wohnungslose und obdachlose Menschen müssen im Herbst und Winter lebensrettend versorgt werden können. Daher fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) gemeinsam mit seiner Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W) die Politik auf, die Rahmenbedingungen für die Obdachlosenhilfe zu verbessern.

„Viele wohnungslose Menschen gehören zu den Corona-Risikogruppen. Sie leiden häufig unter Mehrfacherkrankungen, sind schutzlos und ein Rückzug in die eigenen vier Wände ist für sie nicht möglich“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des DCV.

Pandemie plus Kälte wird die Einrichtungen überfordern

Sie spricht sich für eine ausreichende finanzielle Unterstützung aus, da während der Coronakrise zusätzliche Angebote ausgebaut und bereitgehalten werden müssen. „Die Angebote der Wohnungslosenhilfe konnten unter den Bedingungen der Coronapandemie in den letzten Monaten aufrechterhalten werden dank des hohen Engagements der Mitarbeitenden, des klaren Commitments der Einrichtungs-Träger und der selbstverständlichen Nähe der wohnungslosen Menschen zu den sie begleitenden Diensten. Pandemie plus Kälte wird die Einrichtungen überfordern, wenn keine Unterstützung zugesagt wird,” so Welskop-Deffaa. Sichergestellt sein müsse, dass wohnungslose Menschen und auch die Mitarbeitenden in den Einrichtungen, wenn nötig, getestet werden. Es brauche eine vergleichbare Regelung wie in der Pflege. Tests müssten auch für EU-Bürger_innen ohne festen Wohnsitz finanziert werden, die von Sozialleistungen ausgeschlossen sind.

Zwangsräumungen weiterhin aussetzen

Die Praxiserfahrung habe in der warmen Jahreszeit gezeigt, dass sich viele wohnungslose Menschen durchgehend draußen aufgehalten haben. „In der gegenwärtigen Pandemiesituation brauchen wir mehr und größere Räume, damit wir die Abstandregelung in Tagesstätten, stationären Einrichtungen und im betreuten Wohnen einhalten können. Wir können beispielsweise in der Caritas-Ambulanz für Wohnungslose die Klientinnen und Klienten nicht draußen in der Kälte warten lassen, das kann lebensgefährlich sein. Außerdem müssen Zwangsräumungen weiterhin ausgesetzt werden. Menschen dürfen in einer Situation, in welcher im Falle eines Lockdowns ein Rückzug in die eigene Wohnung von existenzieller Bedeutung ist, nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden“, sagt Ulrike Kostka, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin und Vorsitzende der KAG W. Notwendig seien auch Notanlaufstellen als Wegweiser, in denen bei kurzfristigen Anfragen wohnungslose und obdachlose Menschen Unterstützung, Beratung und Hilfen erhalten.

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