Im vergangenen Jahr hat das Hauptzollamt Karlsruhe 45 Waffen, darunter Revolver, Messer, Stockdegen, Schlagringe und Reizstoffsprühgeräte, beschlagnahmt.
Schlagringe gelten als Waffen nach dem Waffengesetz und dürfen weder ein- noch mit sich geführt werden. Ein Verstoß gilt als Straftat.
Die Zöllner leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Da der Reisende keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung für das anstehende Strafverfahren erhoben. Die Waffe wurde sichergestellt.
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