"Arla, Hochland und Danone bewerben stinknormale Produkte als besonders klimaschonend, tierfreundlich oder hochwertig – das verstößt gegen das Täuschungsverbot und muss von den Behörden konsequent unterbunden werden", sagte Manuel Wiemann von foodwatch. "Wenn die Behörden selbst bei offensichtlichen Täuschungsfällen nicht einschreiten, hat das Täuschungsverbot im Lebensmittelrecht wenig Wert."
Hochland täusche bei seinem Grünländer-Käse eine bessere Tierhaltung vor, so foodwatch. Auf der Verpackungsvorderseite heißt es, die Milch stamme von "Freilaufkühen". Tatsächlich stehen die Tiere aber im Stall – worauf Hochland erst im Kleingedruckten auf der Rückseite hinweist. Der Grünländer-Käse erhielt bei der Wahl zum Goldenen Wahl mit Abstand die meisten Stimmen der Verbraucherinnen und Verbraucher und gewann damit den Negativ-Preis.
Die Großmolkerei Arla wirbt auf der Schauseite ihrer haltbaren Bio-Weidemilch mit 71 Prozent weniger CO2. Dies suggeriert laut foodwatch eine Verringerung der ausgestoßenen Treibhausgase des gesamten Produktes. Tatsächlich bezieht sich diese Reduktion jedoch nur auf die CO2-Emissionen der Verpackung – und nicht auf den Inhalt. Nach Angaben des ifeu-Instituts ist die Verpackung bei einer durchschnittlichen Bio-H-Milch jedoch für gerade einmal 2,5 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.
Danone erwecke bei seinem Volvic Bio Roiboos Tee mithilfe einer rötlichen Plastikfolie den Eindruck, es handele sich bei dem Produkt maßgeblich um echten Rooibos-Tee, so foodwatch. In Wirklichkeit enthält das Getränk jedoch lediglich 0,26 Prozent Tee-Aufguss und besteht überwiegend aus aromatisiertem Mineralwasser.
Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt (zuständig für Danone) teilte mit, dass man "eine Probeentnahme einschließlich Untersuchung des betroffenen Produktes veranlasst" habe. "In Abhängigkeit vom Ergebnis des Gutachters werden wir ggf. weitere Schritte einleiten", so die Behörde in einer E-Mail an foodwatch. Das für Arla verantwortliche Veterinäramt in Düsseldorf schrieb, dass "bereits Sachverhaltsermittlungen vollzogen wurden und sich der Fall in Bearbeitung befindet". Die für Hochland zuständige Behörde in Lindau erklärte, dass man "den Sachverhalt prüfen" werde.
Gemäß Artikel 16 der "EU-Basisverordnung" für Lebensmittel dürfen die "Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (…) die Verbraucher nicht irreführen." Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel "nicht irreführend" sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die "Eigenschaften" und "Methode der Herstellung oder Erzeugung". Lebensmittelbehörden kommt nach dem deutschen Lebensmittelrecht die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.
Quellen und weiterführende Informationen:
– Antworten der Behörden an: www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Windbeutel/Dokumente/antwortschreiben_behoerden.pdf
– Aufforderungsschreiben von foodwatch an die Behörden: www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Windbeutel/Dokumente/2020-09-01_Aufforderungsschreiben_geschwaerzt.pdf
– Informationen zu den Kandidaten für den Goldenen Windbeutel 2020: www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Windbeutel/Dokumente/Hintergrundpapier_Goldener_Windbeutel_2020.pdf
– Pressemitteilung von foodwatch: "Grünländer Käse" von Hochland erhält den Goldenen Windbeutel 2020: www.foodwatch.org/de/pressemitteilungen/2020/negativpreis-fuer-tierhaltungsluege-gruenlaender-kaese-von-hochland-erhaelt-den-goldenen-windbeutel-2020/
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