„Der Einsatz von Mäusegift in Feldhamstergebieten ist nicht ohne Grund verboten“, erklärt Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Der Feldhamster ist laut FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. In Thüringen ist der Feldhamster unmittelbar vom Aussterben bedroht. Eine Ausnahmegenehmigung für den Gifteinsatz würden dem Feldhamstern im Freistaat den Rest geben.“
Martin Schmidt, Landesvorsitzender des NABU Thüringen „Der Einsatz von Mäusegift auf Thüringer Feldern ist einfach nicht zu verantworten. Wer Gift ausbringt riskiert, dass die Wirkstoffe nicht nur Feldmäuse, sondern auch geschützte Tierarten wie Feldhamster oder Greifvögel vergiften. Angesichts des dramatischen Artensterbens muss unter allen Umständen vermieden werden, dass hochgradig gefährdete Arten noch mehr in Gefahr geraten. Dazu muss auch die Landwirtschaft ihren Teil beitragen.“
Statt Dünger und Gift zu erlauben, müssten laut BUND und NABU endlich Maßnahmen ergriffen werden, um den Landwirtinnen und Landwirten bei der Umstellung auf eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung zu unterstützen: „Strukturreiche Agrarlandschaften mit Hecken und Sitzwarten steigern die biologischen Vielfalt auf dem Feld und fördern die natürlichen Fressfeinde der Feldmäuse. So kann Ernteausfällen langfristig vorgebeugt werden. Wenn das ökologisch Gleichgewicht wiederhergestellt wird, besteht gar kein Bedarf mehr für Gift auf dem Feld“, so Vogel.
Laut NABU und BUND böte gerade die bevorstehende Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) eine große Chance für einen Richtungswechsel. Schmidt: „Hier können noch in diesem Jahr die Weichen für eine umweltverträgliche und klimaneutrale Landwirtschaft gestellt werden. Dafür gilt es jetzt, eine breite Unterstützung sowohl in der Politik als auch in der Landwirtschaft zu mobilisieren.“
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