Ärztliche Weiter- und Fortbildung
Zum 31. Mai 2020 lag die Anzahl der Weiterbildungsbefugnisse bei 14.462 (Vorjahr: 12.783). Davon entfallen 4.696 Weiterbildungsbefugnisse auf die ambulante hausärztliche Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Im Berichtszeitraum gingen bei der BLÄK 3.919 Anträge (Vorjahr: 3.895) auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung (WO) ein. Es entfielen 2.509 Anträge (Vorjahr: 2.410) auf eine Facharzt- bzw. Schwerpunktbezeichnung. Außerdem wurden 1.410 Anträge zur Führung einer Zusatzbezeichnung gestellt (Vorjahr: 1.485).
Die BLÄK bot 42 verschiedene eigene Fortbildungsseminare zu unterschiedlichen Themenbereichen an. An den 1.088 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Kreisverbände (ÄKV) nahmen knapp 20.000 Ärztinnen und Ärzte teil. Die BLÄK hat 66.305 Fortbildungsveranstaltungen anerkannt (Vorjahr: 70.347). Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) betreute 77 Weiterbildungsverbünde (WBV) in Bayern, damit ist Bayern fast flächendeckend mit WBV versorgt.
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die sich an die Gutachterstelle wandten, um eine nach ihrer Meinung fehlerhaft durchgeführte ärztliche Behandlung begutachten zu lassen, sank minimal auf 1.308 (Vorjahr: 1.316). 1.139 Verfahren konnten abgeschlossen werden (Vorjahr: 1.136). Die Behandlungsfehlerquote fiel mit 23 Prozent niedriger als im Berichtszeitraum 2018/2019 mit 27 Prozent aus.
Berufsordnung und Rechtsfragen
Rund 4.300 schriftliche Anfragen zur Berufsordnung sind bei der BLÄK eingegangen. Dazu gehören u. a. Vertragsprüfungen für Ärzte, Gutachterbenennungen für Gerichte, die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Beschwerden von Patienten. Telefonische Anfragen drehen sich häufig um Fragen zur Dokumentation der ärztlichen Behandlung, zur Aufbewahrung und Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen und zum Gewerberecht. Ein Schwerpunkt der Rechtsabteilung war die Unterstützung der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände bei Fragen zur Berufsordnung und weiteren Rechtsfragen. Weitere Themen waren unter anderem Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht, unzulässiges Führen akademischer Titel, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und die Anerkennung ausländischer akademischer Hochschulabschlüsse.
Sonstiges
Im Referat Medizinische Assistenzberufe waren Ende 2019 9.122 Ausbildungsverhältnisse registriert (Vorjahr: 9.085). Davon wurden 1.118 Verträge mit ausländischen Auszubildenden abgeschlossen (Vorjahr: 1.090). Die BLÄK war auf verschiedenen Messen mit einem Infostand zur MFA-Ausbildung vertreten. Im Bayerischen Ärzteblatt wurden mehrere Fachbeiträge veröffentlicht, die MFA-Facebook-Fanpage wurde weiter ausgebaut.
Seit April 2017 führt die BLÄK Fachsprachenprüfungen auf dem Sprachniveau C1 durch. Im Berichtszeitraum wurden 1.105 Prüfungen durchgeführt, 623 Prüfungen wurden erfolgreich bestanden.
Der Internetauftritt der BLÄK wurde völlig neugestaltet und ging am 1. August 2019 online.
Der Tätigkeitsbericht kann unter www.blaek.de/… heruntergeladen oder unter www.bayerisches-ärzteblatt.de => Archiv als E-Paper gelesen werden.
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