Wie setzen sich die Gebühren zusammen und wer muss zahlen?
Die gesamten Bestattungskosten, also auch die Friedhofsgebühren werden über den Nachlass des Verstorbenen beglichen. Reicht das Vermögen nicht aus, müssen die Erben zahlen.
Die Friedhofsgebühren beinhalten u.a. folgende Posten: Mit den Grabnutzungsgebühren erwirbt der Angehörige eine Grabstelle für die festgelegte Ruhezeit. Diese liegt meistens zwischen 15 und 30 Jahren. Je länger die Ruhezeit ist, desto höher sind die Gebühren.
Die Beisetzungsgebühren umfassen die Kosten vom Öffnen und Schließen der Grabstelle, das Abräumen der Kränze und das Einebnen des Grabes, sobald die Ruhezeit abgelaufen ist. Bei Feuerbestattungen sind auch die Kremierungsgebühren in den Kosten enthalten. Weitere Leistungen, die in den Friedhofsgebühren ausgewiesen werden, sind die Kosten für Sarg- oder Urnenträger, die Miete für die Friedhofskapelle bei der Trauerfeier, Glockengeläut und Musik sowie Gebühren für die Genehmigung des Grabsteins und eine Zusatzgebühr für die Instandhaltung und Pflege der Grabstätte.
Welche Unterschiede gibt es in den Bestattungsarten?
Die Kostenhöhe variiert nicht nur nach den verschiedenen Bestattungsarten, sondern auch nach Regionen. Hier ein Beispiel: Während in Düsseldorf das Urnenreihengrab mit 1.500 Euro die günstigste und das Erdwahlgrab mit 2.600 Euro das teuerste ist, ist die Baumbestattung in Köln mit 2.100 Euro am günstigsten. Die teuerste Bestattungsmöglichkeit in Köln ist wie in Düsseldorf das Erdwahlgrab für knapp 3.000 Euro.
„Die Gebührenordnungen variieren auch innerhalb einer Stadt. So liegt es in der Verantwortung der Friedhofsträger, die Gebühren festzulegen. Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Friedhöfen einer Stadt lohnt sich, möchte man Kosten sparen“, sagt Suhre.
Wie kann ich bei den Friedhofsgebühren sparen?
„Schon zu Lebzeiten kann ein ausführliches Gespräch über die Planung der eigenen Bestattung sinnvoll sein, besonders, um verschiedene Angebote zu vergleichen und sich gründlich zu informieren. Ein Urnengrab mit geringer Ruhezeit, das zugeteilt wird, ist günstiger als ein Erdwahlgrab mit langer Ruhezeit. Bei einem Urnengrab werden auch die Kosten für die Sargträger gespart. Wird die Urne in einem Begräbniswald bestattet, fallen auch Instandhaltungs- und Pflegekosten der Grabstätte weg. Oder man denkt darüber nach, ob zusätzlich zu einer begleitenden Musik noch Glocken läuten sollen. All diese Überlegungen zu Kosten und eventuellen Einsparungsmöglichkeiten können auch schon vor dem Tod zu Entlastung von Angehörigen in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung geregelt und festgelegt werden“, erklärt Suhre.
Hier erhalten Sie weitere wichtigen Informationen zu den Friedhofsgebühren: https://www.monuta.de/bestattungsvorsorge/
Monuta ist seit 1923 der Spezialist für Bestattungsvorsorge und Marktführer in den Niederlanden. In Deutschland gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern im Bereich der Sterbegeldversicherung und bietet mit der Trauerfall-Vorsorge eine einzigartige Form der Hinterbliebenen-Absicherung an. Diese geht im Gegensatz zur klassischen Sterbegeldversicherung über die rein finanzielle Absicherung hinaus und bietet Kunden eine umfassende, rechtliche Vorsorge bis hin zur kompletten Organisation der Bestattung.
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